Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums handelt es sich dabei um einen dreimonatigen Test und um den ersten umfassenden Pilotversuch zum Einsatz von Autokennzeichen-Scannern in Deutschland. Am deutsch-tschechischen Grenzübergang beim oberpfälzischen Waidhaus nehmen die Fahndungsgeräte mit zwei digitalen Kameras automatisch die Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen auf. Die Daten werden dann an Computer weitergeleitet und überprüft. Fahndungstreffer werden an die zuständigen Einsatzzentralen gemeldet. Laut Innenministeriums sollen die Daten von Unbeteiligten dabei nicht gespeichert werden.
Bei den bayerische Datenschützern regt sich Widerstand gegen das neue System. Nach den Worten des Datenschutzbeauftragten Reinhard Vetter gibt es im Freistaat bislang keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Kennzeichen-Scannern. "Dafür gibt es kein Gesetz, und damit ist es im Grunde unzulässig", erklärte er.
Doch Beckstein denkt schon weiter. Neben der Kontrolle des Einreiseverkehrs an den Grenzübergangen Waidhaus und Schirnding soll die neue Technik auch für den Einsatz bei Geschwindigkeitskontrollen getestet werden. Im Frühjahr 2003 soll dann eine Entscheidung über den weiteren Einsatz der Autokennzeichen-Scanner in Bayern fallen. Auch in Hessen werden derzeit die Geräte zur Nummernschilderkennung testweise eingesetzt. Hier kommen die Systeme allerdings nur zur Fahndungszwecken und zur Verkehrsüberwachung zum Einsatz.
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