Gebrauchtwagen per Internet: Virtueller Showroom

Der schnelle Klick in eine Online-Autobörse erspart vielen Gebrauchtwageninteressenten die übliche Stadtrundfahrt zu Händlern. Gekauft wird selten per Internet, aber die gut informierten Käufer erzielen bessere Preise.

Der Ferrari aus dem Netz: Die Online-Gebrauchtwagenbörsen dienen vorrangig der Information
[M] DPA;SPIEGEL ONLINE

Der Ferrari aus dem Netz: Die Online-Gebrauchtwagenbörsen dienen vorrangig der Information

Gelsenkirchen/München - Statt durch Reihen von Fahrzeugen bei Gebrauchtwagenhändlern zu schlendern, schalten potenzielle Käufer immer öfter den Computer an und machen sich auf den Internetseiten von Online-Gebrauchtwagenbörsen kundig. Diese ermöglichen die Auswahl unter Hunderttausenden von Autos. Laut einer neuen Studie des Center Automotive Research (CRV) der Fachhochschule Gelsenkirchen werden sie inzwischen von mehr als 90 Prozent der Autohändler als virtueller Schauraum genutzt. Und auch Privatleute können ihre Wagen über die Internet-Börsen verkaufen.

Immerhin ein Viertel der Händler verkauft bereits mehr als 50 Prozent seiner Gebrauchtwagen an Kunden, die über das Internet auf die Angebote gestoßen sind, ergab die Studie im Auftrag des in Hamburg ansässigen Online-Portals Mobile.de. Die Zahl der im weltweiten Netz angebotenen Autos hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls vervielfacht: Laut der Studie waren beispielsweise beim Anbieter Autoscout24 im Juli 1999 nur etwa 45.000 Fahrzeuge im Angebot, im März 2003 waren es 629.842.

Allerdings bedeutet die starke Nutzung der Online-Börsen nicht, dass die Interessenten wirklich online kaufen. Vielmehr dienen die Angebote vorrangig der Information. Gerade einmal 230.000 bis 250.000 der jährlich rund sieben Millionen Gebrauchtwagenverkäufe in Deutschland werden tatsächlich bis zum Kaufvertrag über das Internet abgewickelt, schätzt Helmut Blümer, Sprecher des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.

Den Nutzern der Auto-Börsen geht es nicht allein darum, am heimischen Rechner nach dem gewünschten Modell zu suchen. Besonders viele schätzen an den Angeboten, dass sie schnelle Preisvergleiche ermöglichen. "Die Käufer kommen zunehmend gut informiert zu den Händlern", so Blümer. Das hat möglicherweise dazu beigetragen, dass manche Händler laut der CRV-Studie eine Verschlechterung der erzielten Verkaufspreise feststellen.

Neben den Händlern können auch Autobesitzer selbst die Börsen zum Verkauf ihrer eigenen Gebrauchtwagen nutzen. Während die Händler für ihre Online-Anzeigen bezahlen müssen, sind Privatanzeigen in der Regel kostenlos. "Rund 80 Prozent der Inserenten sind Händler, bei 20 Prozent handelt es sich um Privatleute", sagt Markus Hintz, Geschäftsführer des Anbieters AutoScout24 in München. "Dieser Anteil hat sich in der Vergangenheit kaum verändert."

Der Grund dafür, dass Privatanzeigen kostenlos sind, ist nicht in vermeintlicher Selbstlosigkeit zu suchen. Laut Hintz führen die zusätzlichen Anzeigen zu stärkerem Besucherverkehr auf den Seiten der Börse. Dafür, dass dort keine längst verkauften "Karteileichen" zu finden sind, sei gesorgt: Privatanzeigen bleiben bei AutoScout24 14 Tage online, dann erhält der Anbieter eine Erinnerungsmail, sein Angebot beizubehalten. Tut er dies nicht, wird es gelöscht.

So vielfältig die Möglichkeiten der Gebrauchtwagenbörsen im Netz auch sind: Interessenten sollten einige Grundregeln beachten, um bei der Suche nicht enttäuscht zu werden. Silvia Schattenkirchner, Juristin des ADAC in München, warnt vor Lockangeboten. "Bevor man eine weite Anfahrt zu einem bestimmten Händler in Kauf nimmt, sollte man sich dort erkundigen, ob das jeweilige Fahrzeug tatsächlich im Angebot ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen."

Besondere Vorsicht sollte gelten, wenn tatsächlich online gekauft wird. "Wer völlig unbesehen über das Internet ein Auto erwirbt, kauft im Prinzip die Katze im Sack", so Schattenkirchner. Ist ein Vertrag erst einmal geschlossen, kommt der Käufer in der Regel nicht mehr aus dem Geschäft heraus. Eine Möglichkeit bietet zwar das so genannte Fernabsatzrecht. Allerdings ist es mitunter schwierig, zu klären, in welchem Fall es wirklich anwendbar ist.

Prinzipiell gewährt das Fernabsatzrecht dem Verbraucher laut Schattenkirchner ein 14 Tage lang geltendes Widerrufsrecht, wenn ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie das Internet, Telefon, Fax oder einen Brief geschlossen wurde. Bei Autos beginnt die Widerrufsfrist mit der Auslieferung.

Allerdings gilt das Widerrufsrecht nur, wenn der Anbieter ein "für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem" hat - zum Beispiel mit eigener Homepage oder einem Katalog mit Bestellmöglichkeiten. Ein Gebrauchtwagenhändler, der möglicherweise nur ein einziges Mal im Internet inseriert, muss dem Kunden dagegen kein Widerrufsrecht einräumen.

Von Heiko Haupt, gms

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  • Datum: Mittwoch 04.06.2003 | 12:19 Uhr
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