Sonntag, 22. November 2009

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12.09.2005
 

Wiehltal-Prozess

Angeklagter entschuldigt sich bei Witwe des Lkw-Fahrers

Letzte Runde im Prozess um Deutschlands teuersten Autounfall: Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten, der vor einem Jahr mit seinem Pkw einen Tanklaster von der Autobahn gedrängt haben soll. Der Lkw war bei dem Unfall explodiert.

Gummersbach - Im Prozess um das schwere Unglück mit einem Toten auf der Wiehltalbrücke in Nordrhein-Westfalen hat die Staatsanwaltschaft Köln eine Gefängnisstrafe beantragt. Wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung soll der 26-jährige Angeklagte für drei Jahre und fünf Monate in Haft. Diesem Antrag schlossen sich vor dem Amtsgericht Gummersbach die Vertreter der Witwe des getöteten Lkw-Fahrers an. Die Verteidigung dagegen halte eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung für angemessen, sagte Anwältin Ulrike Tasic.

Der Angeklagte selbst äußerte sich erstmals in dem Verfahren. "Ich entschuldige mich bei der Witwe des Lkw-Fahrers, es war der größte Fehler meines Lebens", sagte er im Gericht. Im August 2004 soll der Angeklagte mit seinem Pkw auf der A 4 bei Olpe den Lastwagen von der Fahrbahn gedrängt haben. An der Brücke entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Die Kosten der Reparaturarbeiten sollen rund 35 Millionen Euro betragen.

Staatsanwältin Susanne Berghoff sagte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte habe durch sein leichtfertiges Verhalten den grausamen Tod eines Menschen und darüber hinaus den teuersten Unfall in der Geschichte der Bundesrepublik verursacht. Nach dem Motto "Was kümmert mich die Rechtsordnung" habe er sich über alle geltenden Regeln hinweggesetzt. Nach dem Inferno habe er nichts anderes zu tun gehabt, als sich um die Frage "Wie komme ich jetzt hier raus?" zu kümmern.

Nebenklage und Staatsanwaltschaft sehen es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor dem Unfall erhebliche Mengen Cannabis konsumiert hatte. "Man kann von einem Vollrausch sprechen", sagte Berghoff. Tasic betonte hingegen, ihr Mandant habe sich nicht wie ein "Verkehrsrowdy" benommen. Der Unfall sei ein "tragisches Unglück" gewesen. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft sei eindeutig "überhöht". Am Mittwoch will das Amtsgericht sein Urteil verkünden.

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