Berlin - Winterreifenmuffel haben nur noch diese Saison Schonfrist. Der Bundesrat stimmte in Berlin einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu, wonach Autofahrer die Bereifung den Wetterverhältnissen anpassen müssen. Wer demnach bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung drohen sogar 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die Neuregelung soll Mitte 2006 in Kraft treten.
Auch künftig gebe es keine Pflicht zum Winterreifen, betonte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Je nach Wetterverhältnissen könne auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen angemessen sein. Wer auf Winterreifen ganz verzichten wolle, müsse seinen Wagen bei Eis und Schnee eben stehen lassen. Tiefensee wies darauf hin, dass Autos mangels geeigneter Reifen in der Vergangenheit oft liegen geblieben seien und erhebliche Verkehrsbehinderungen ausgelöst hätten.
Stärker zur Kasse gebeten werden ebenfalls ab Mai 2006 Drängler und Raser. Nach einem weiteren Bundesratsbeschluss erhöht sich die Geldbuße bei Drängelei von 100 Euro auf mindestens 150 Euro. Außerdem wird dafür in Zukunft ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Rasern drohen jetzt eine Höchststrafe von 250 Euro und drei Monate ohne Führerschein. Bislang waren nur 150 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig.
Bundesrat gibt Vorgaben für Partikelfilter
Außerdem hat der Bundesrat Vorgaben für Zulassung und Verkauf von Dieselrußpartikelfiltern beschlossen. Die am Mittwoch im Bundesrat verabschiedete Verordnung regelt, welche technischen Anforderungen Diesel-Neufahrzeuge oder mit Partikelfiltern nachgerüstete Fahrzeuge einhalten müssen. Ebenso werden Schadstoffklassen für die einzelnen Dieselfahrzeuge festgelegt und damit genau definiert, wann der Schadstoffausstoß von Diesel-Fahrzeugen als besonders partikelreduziert gilt.
Ab nächstem Jahr wird sich für Autofahrer noch mehr ändern. Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die Euro-4-Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für Euro-3-Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
Außerdem endet mit Beginn des neuen Jahres die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge". Dies gilt auch für so genannte 3-Liter-Autos und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde. Da ab 2006 der TÜV auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag prüfen muss, kann die Pkw-Hauptuntersuchung in der Werkstatt zukünftig länger dauern. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
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