Oldenburg/Berlin - Fahrradfahrer haben an Einfahrten auch dann Vorfahrt vor ausfahrenden Autos, wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor, von dem der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet. Dem Urteil zufolge haben Autofahrer gegenüber Radfahrern grundsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt fahren wollte, mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Der Mann hatte Bremse und Gas verwechselt. Die Frau verklagte ihn auf Schadensersatz, dem das Gericht stattgab. Der Autofahrer habe eine Wartepflicht gehabt. Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter. Denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Frau korrekt verhalten hätte.
Aktenzeichen: 5 S 562/05
har/gms
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