Hannover - Das Auto war in den mexikanischen Nationalfarben lackiert, an Heck und Front war jeweils eine drei Meter lange Holzstange mit Fahnen befestigt. Das war dann doch etwas zu viel des Guten: Aus Sicherheitsgründen mussten die beiden Insassen die Dekoration abbauen. Allerdings erklärten die Beamten der niedersächsischen Polizei sich bereit, den beiden Mexikanern für ein Erinnerungsfoto ihre Polizeijacken und -mützen zeitweise zu überlassen.
Unterdessen montieren in ganz Deutschland immer mehr Autofahrer Wimpel oder Fähnchen an ihren Wagen, das Zubehör ist mittlerweile in vielen Kfz-Geschäften und auch in zahlreichen Kaufhäusern erhältlich. Auch an Nutzfahrzeugen werden immer häufiger Fahnen gesichtet.
Laut Polizei ist die Auto-Beflaggung grundsätzlich erlaubt, die Verkehrssicherheit darf dadurch aber nicht beeinträchtigt werden. So muss etwa bei magnetischen Fahnenhalterungen sichergestellt sein, dass sie auch bei Vollbremsungen haften bleiben. Fest installierte Flaggen sind sogar genehmigungspflichtig.
Grundsätzlich sind Fahnen am Wagen laut Polizei immer dann unzulässig, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers einschränken.
har/dpa
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