Berlin - Laut einer vom Bundestag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion ist die Zahl der auf Drogenkonsum zurückgeführten Unfälle mit Personenschaden zwischen 1997 und 2005 von 612 auf 1337 gestiegen. Das ist eine Zunahme um knapp 125 Prozent. Das Kabinett betrachte diese Entwicklung mit Sorge, hieß es in der Stellungnahme. Der Trend ist besonders auffällig, weil in derselben Zeit die Gesamtzahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden in Deutschland um etwa zwölf Prozent zurückging.
Bislang gibt es laut Regierungsangaben keine einheitlichen Kriterien für eine Unterscheidung zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Cannabis-Konsum. Diese Unterscheidung ist demnach aber wichtig für die mögliche Aberkennung der Fahrerlaubnis: Bei regelmäßigem Cannabis-Konsum werde derzeit die Fahreignung ausgeschlossen, während sie bei gelegentlichem Cannabis-Konsum "unter bestimmten Voraussetzungen" noch gegeben sein könne.
Anhaltspunkte für das Einwirken von Drogen im Verkehr können laut den Angaben typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sein, aber auch Indizien wie verzögerte Pupillenreaktionen, rhythmisches Muskelzittern und ähnliche körperliche Auffälligkeiten. Ob aber die Zeugenaussage eines Polizeibeamten als Beweis für eine strafrechtliche Verurteilung ausreicht oder weitere Anhaltspunkte hinzutreten müssen, sei eine Frage des Einzelfalls.
Unfälle unter Alkoholkonsum wurden in dieser Drogenstatistik nicht berücksichtigt.
har/ap/dpa
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