Bonn - Die Gesamtzahl der Personenschäden infolge berauschender Mittel ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr zwar leicht auf 30.425 zurück (2004: 30.741). Laut Experten des Deutschen Verkehrsicherheitsrates (DVR) sind die Gefahren durch Alkohol, Rauschmittel und die Fahrtüchtigkeit einschränkende Medikamente aber keineswegs gebannt. 2005 waren 654 Tote und 29.771 Verletzte aufgrund solcher Unfälle zu beklagen.
Pusten bitte: Unfälle in Verbindung mit Alkohol passieren meist am Wochenende
Laut dem Statistischen Bundesamt kamen 2005 insgesamt 5361 Menschen im Straßenverkehr ums Leben - 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr.
Alkoholbedingte Unfälle ereignen sich vorwiegend nachts und am Wochenende. Die Opfer sind häufig sehr jung: Fast die Hälfte der Beteiligten ist unter 35. Die Zahl der involvierten Pkw ging zwar zurück, dafür hat sich die Zahl der in Unfälle dieser Art verwickelten Fahrradfahrer seit 1995 verdoppelt.
Ab 1,6 Promille geht es direkt zur MPU
Bei 0,3 Promille oder mehr im Blut wird nach derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen von einem durch Alkohol bedingten Unfall gesprochen. Der darin Verwickelte kann wegen Trunkenheit als fahruntauglich verurteilt werden, erläuterte Hasse. Drei Viertel der alkoholisierten Beteiligten seien bei den Unfällen absolut fahruntauglich gewesen. Sie wiesen über 1,1 Promille auf. Stimmen, die eine weitere Senkung der Blutalkoholkonzentration fordern, werden erneut lauter. 2001 wurde die Grenze bereits auf 0,5 Promille gesenkt.
Fahrer, die mehr als 1,6 Promille im Blut haben, müssen automatisch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sagt Verkehrspsychologe Wolfgang Schubert von der Sachverständigen-organisation Dekra. Bei der Überprüfung wird nach allgemein anerkannten Kriterien die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begutachtet. Im Volksmund wird sie "Idiotentest" genannt.
Von rund 50 Millionen Fahrerlaubnisbesitzern in Deutschland wurden im vorigen Jahr 104.325 MPUs gefordert. 78 Prozent entfielen dabei auf Fälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Der Rest musste wegen zu hohen Strafpunktkonten in Flensburg zur Prüfung.
Hans-Peter Nacken, ddp
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