Brüssel - Im Streit über mehr Klimaschutz im Straßenverkehr hat die EU-Kommission der deutschen Autoindustrie eine Verweigerungshaltung vorgeworfen. Angesichts der globalen Erwärmung könne man "den Kopf nicht in den Sand stecken", sagte heute EU-Kommissionssprecher Johannes Laitenberger. Die Kommission halte an dem Ziel fest, den Treibhausgas-Ausstoß von Neufahrzeugen bis 2012 um ein Viertel zu reduzieren.
Die Chefs der fünf großen deutschen Automobilhersteller BMW, Opel, Volkswagen, DaimlerChrysler und Ford hatten in einem gestern veröffentlichten Schreiben an die EU-Kommission vor "schwersten Verwerfungen in der Automobil- und Zulieferindustrie" und vor dem Verlust Zehntausender Jobs gewarnt, falls Brüssel den Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß tatsächlich auf 120 Gramm pro gefahrenem Kilometer festsetzen sollte. Sie drohten mit der massiven Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der EU. Auch Wirtschaftsminister Michael Glos hatte mit Rücksicht auf Arbeitsplätze einen Stopp der Pläne gefordert.
Laitenberger wies dies zurück: "Arbeitsplätze gehen nicht verloren, wenn man sich rechtzeitig auf Veränderungen einstellt, sondern wenn man sich in rückwärts gewandter Weise dagegen sperrt." Der Kommissionssprecher bekräftigte: "Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, um den Zielwert von 120 Gramm pro Kilometer zu erreichen."
Selbstverpflichtung ist nicht genug
Offiziell liegen die Pläne von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas, die Branche gesetzlich zur Verminderung von Abgasen zu zwingen, noch gar nicht vor. Die Deutsche Umwelthilfe stellte allerdings bereits in der vergangenen Woche einen Entwurf ins Netz. Demnach sollen die europäischen, japanischen und koreanischen Autohersteller dazu verpflichtet werden, die CO2-Emissionen von Neufahrzeugen zu senken.
Dimas fordert damit nur ein, wozu sich die Autohersteller schon vor Jahren selbst verpflichtet haben. Der europäische Herstellerverband ACEA steckte sich schon 1999 das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2012 auf 120 Gramm zu begrenzen. Gleichlautende Selbstverpflichtungen gingen wenig später auch von dem japanischen Verband JAMA und dem koreanischen Verband KAMA ein. Schon 2008 (europäische Hersteller) beziehungsweise 2009 (asiatische Hersteller) sollte ein Durchschnittswert von 140 Gramm erreicht werden, was heute jedoch unmöglich erscheint.
Die Selbstverpflichtungen wurden in Abkommen mit der EU-Kommission festgeschrieben. Die Behörde kündigte damals schon gesetzliche Regelungen für den Fall an, dass die Autohersteller ihre selbstgesteckten Ziele verfehlen sollten. Überraschend kommen Dimas' Vorschläge also nicht.
Dennoch hat sich der griechische Umweltkommissar bislang noch nicht einmal innerhalb der Kommission durchsetzen können. Der deutsche Industriekommissar Günter Verheugen ist gegen eine gesetzliche Obergrenze für den CO2-Ausstoß. Wegen dieser internen Unstimmigkeiten verschob die EU-Kommission in der vergangenen Woche die Vorstellung ihres seit langem angekündigten Strategiepapiers zum Klimaschutz im Straßenverkehr.
Alternativen: Emissionshandel oder sparsame Fahrweise
Verheugen hatte unter anderem vorgeschlagen, die Verbraucher zu einer sparsameren Fahrweise anzuhalten. Zudem regte er an, die Autohersteller in den europaweiten Emissionshandel einzubeziehen. Die Hersteller wären dann nicht gezwungen, den Durchschnittsverbrauch von Neufahrzeugen tatsächlich auf 120 Gramm pro Kilometer zu senken. Sie könnten stattdessen auch Emissionsrechte aus anderen Branchen zukaufen oder sich Umweltprojekte etwa in Entwicklungsländern auf ihre Emissionsbilanz anrechnen lassen.
Doch aus Deutschland kommt nicht nur Kritik: Umweltminister Sigmar Gabriel stärkte heute erneut Umweltkommissar Dimas den Rücken. "Die Automobilindustrie darf in dieser Frage nicht aus der Verantwortung entlassen werden", schrieb Gabriel in einem Beitrag für das Online-Portal des Auto Club Europa.
Wann und in welcher Form diese Strategie nun vorgelegt wird, ist unklar. Laitenberger unterstrich, es gehe nicht "um eine Woche oder zwei", sondern darum, "die Dinge richtig hinzubekommen". Die Strategie wäre ohnehin noch kein Gesetzentwurf, sondern lediglich eine Ankündigung für eine spätere gesetzliche Regelung. Liegt irgendwann dann tatsächlich ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, so muss dieser zusätzlich von den EU-Regierungen und vom Europaparlament verabschiedet werden.
sto/AP/Reuters
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