Hamburg - Seit dem 11. April gelten die neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Lkw-Fahrer. Laut "Hamburger Abendblatt" ist der Bundesregierung in dem Zusammenhang eine dicke Panne unterlaufen. Sie habe versäumt, auch die Bußgeldvorschriften in nationales Recht umzusetzen. Deshalb könnten entsprechende Verstöße von Lkw-Fahrern nicht mehr geahndet werden, berichtet die Zeitung. Die Hamburger Innenbehörde und der CDU-Europa-Abgeordnete Georg Jarzembowski hätten dies bestätigt.
In Hamburg würden Bußgeldbescheide seit dem 11. April nicht mehr bearbeitet. Als erstes Gericht hätte an dem Tag das Amtsgericht Itzehoe einen Lkw-Fahrer, der 1509 Euro zahlen sollte, die Strafe erlassen, obwohl er schon Mitte 2006 gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Aus "rechtlichen Gründen" könne sein Verhalten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die entsprechenden Verordnungen seien nicht mehr wirksam.
Bei Jarzembowski, der im Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments sitzt, löste die Rechtslücke Unverständnis aus: "Es ist äußerst peinlich, dass die deutschen Behörden eine Anpassung der Bußgeldvorschrift verpasst haben, denn seit vier Jahren wurde darüber debattiert und vor einem Jahr entschieden."
ler/dpa
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