Alkoholverbot: Fahranfänger müssen stocknüchtern bleiben

Null Promille für Fahranfänger unter 21 Jahren: Der Bundestag hat ein Gesetz für ein absolutes Alkoholverbot beschlossen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.

Berlin – Junge Autofahrer müssen künftig "Nein, danke" zu Wein, Bier und jeglichen Alkoholika sagen: Künftig gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren null Promille am Steuer. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz für ein absolutes Alkoholverbot. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Zudem verlängert sich dann die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Ursprünglich sollte das Alkoholverbot für Fahranfänger nach dem Willen der Bundesregierung nur in der zweijährigen Probezeit wirksam sein. Der Bundesrat hatte aber auf eine deutliche Verschärfung der Regelung und die Festlegung einer Altersgrenze gedrängt. Die Länder hatten befürchtet, dass andernfalls vermehrt 16-jährige Jugendliche eine Fahrerlaubnis für Mopeds erwerben, um später mit 18 Jahren im Auto nicht mehr vom Verbot betroffen zu sein.

abl/AFP

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  • Datum: Freitag 25.05.2007 | 10:13 Uhr
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