Von Roman Büttner
Kurz nachdem die Feinstaubverordnung bekannt wurde, regte sich Widerstand. Zahlreiche Oldtimer-Besitzer sowie kleine und mittelständische Handwerksbetriebe mit älteren Fahrzeugen beklagten, künftig nicht mehr in Umweltzonen fahren zu dürfen. Besonders Unternehmer, die auf ihr Auto angewiesen sind, bangten um ihre Existenzgrundlage.
Für solche Fälle sind Ausnahmen geplant. "Aber leider ist es nicht möglich, eine aktuell gültige Übersicht zu geben, wo welche Ausnahmen gelten", sagt László Kacsóh, zuständig für Grundsatzfragen der Luftreinhaltung beim Umweltbundesamt in Dessau. Der Grund: Über die Ausnahmen entscheiden die Städte, und fast jede Stadt hat eigene kommunale Regelungen ausgearbeitet.
Nach derzeitigem Stand scheint es wahrscheinlich, dass Oldtimer-Besitzer, Handwerker und Anwohner auch ohne Feinstaub-Plakette durch die Umweltzone ihrer Stadt fahren dürfen. Sind sie aber woanders unterwegs, könnte das Fahrverbot wieder gelten. Denn die Regelung was in der Heimatstadt erlaubt ist, muss nicht im Nachbarort gelten.
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