Frankfurt am Main - Ein rasender Rentner hat sich am Frankfurter Kreuz vergeblich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. Er fahre dort schon seit 1943 so schnell wie er wolle, erklärte der einer Autobahn-Streife der Frankfurter Polizei. Das Tempolimit von 100 Stundenkilometern habe er noch nie bemerkt.
Mit 171 Stundenkilometern lag der Gewohnheitsraser deutlich über dem Limit. Die Strafe: 375 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot.
Ohnehin scheint das Fahrverhalten des rüstigen Rentners über Gewohnheitsrasen hinaus zu gehen: Auch bei seiner weiteren Fahrt habe sich der schnelle Senior nicht sonderlich um die Geschwindigkeitsbegrenzungen gekümmert, berichtet die Polizei.
ssu/dpa
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