Berlin/Hamburg - Auf der Ludwigshafener Straße in Mannheim steht kein Starenkasten - dennoch sollte man sich dort tunlichst an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.
Denn die örtliche Polizei hat in der Nähe des Stadions eine besonders hinterhältige Radarfalle installiert, die in der Leitplanke versteckt ist.
Auch anderswo wird rasen, drängeln und rote Ampeln missachten richtig teuer: Laut dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten neuen Bußgeldkatalog werden voraussichtlich ab dem 1. Januar Strafen bis 3000 Euro fällig.
"Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden wir die Hauptunfallursachen auf unseren Straßen bekämpfen", sagt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Der SPD-Politiker betonte, dass die Bußgeldsätze nicht durchgehend angehoben worden seien.
Vielmehr gehe es um die schweren und vorsätzlich begangenen Verstöße. Gegen ursprünglich geplante Anhebungen auch bei Bagatellverstößen hatten die Länder massiven Widerspruch eingelegt.
Tiefensee erklärte, bei Verwarnungen und Parkverstößen "sind die heutigen Regelungen völlig ausreichend". Im einzelnen sollen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr künftig bis zu 2000 statt 1000 Euro Bußgeld verhängt werden können.
Bei Verstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen 3000 statt bisher 1500 Euro. Bei erheblichen Geschwindigkeits-übertretungen sowie Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes greifen ebenso deutlich höhere Sätze wie bei Rotlichtvergehen.
Gleichzeitig müssen sich Verkehrssünder darauf gefasst machen, dass ihre Taten auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland unterwegs waren.
Eine neue EU-Vereinbarung sieht vor, dass alle über der Bagatellgrenze von 70 Euro liegenden Bußen demnächst vom Heimatland des Halters vollstreckt werden. Wer also zukünftig in Holland eine rote Ampel überfährt, bekommt bald darauf Post von deutschen Behörden.
hil/AP/dpa
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