Luxemburg - Deutsche Bürger können künftig die Behörden dazu zwingen, umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub zu aufzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg. Es gab damit einem Münchner Recht, der den Freistaat Bayern dazu verpflichten will, einen solchen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am vielbefahrenen Mittleren Ring der Landeshauptstadt zu erstellen.
In dem komplizierten und langwierigen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Bürger eine hohe Umweltbelastung an ihrem Wohnort hinnehmen müssen, wenn ihre Kommune nicht von selbst tätig wird - oder ob sie Klagemöglichkeiten besitzen. Laut einer EU-Richtlinie gilt ein Grenzwert für die Feinstaubbelastung, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Vor allem an Ausfallstraßen wurde dieser Wert in der Vergangenheit jedoch oft massiv überschritten.Im verhandelten Fall wollte der Kläger Dieter Janecek die Stadt München dazu zwingen, einen Aktionsplan zur Reduzierung der Belastung in der Nähe seiner Wohnung an der Landshuter Allee aufzustellen. Er war mit diesem Ansinnen zunächst gescheitert.
Die bayerische Landesregierung hatte die Auffassung vertreten, es gebe kein individuelles Klagerecht - Janecek müsse warten, bis die Stadt von selbst einen Aktionsplan aufstelle. Der Grünen-Politiker hatte im September vergangenen Jahres jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nur Recht bekommen. Er habe zwar ein Anrecht auf "planungsunabhängige Maßnahmen" - etwa eine Sperrung der Straße für Lkw - urteilten die Leipziger Richter damals.
Einen Anspruch auf die Aufstellung eines umfassenden Aktionsplans wollte das BVG dem Grünen-Politiker allerdings nicht zusprechen - weil aus dem deutschen Recht kein entsprechender Anspruch hergeleitet werden könne. Deshalb rief das BVG zur Klärung den EuGH an.
Der hat nun die Rechte von Bürgern in stark belasteten Wohngebieten massiv gestärkt: Es sei mit dem "zwingenden Charakter" der EU-Richtlinie zur Luftreinheit unvereinbar, dass die dadurch gegebene Verpflichtung der Behörden zur Luftreinhaltung nicht auch von betroffenen Personen geltend gemacht werden könne, entschieden die höchsten EU-Richter.
Nun gilt unter Beobachtern eine Klagewelle als wahrscheinlich."Die Entscheidung ist der Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend vom Dieselruß betroffene Bürger können bald aufatmen", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). "Die DUH wird nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur beschleunigten Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren".
In besonders belasteten Städten wie Stuttgart, München und in Nordrhein-Westfalen will die Ökoorganisation Musterklagen betroffener Bürger unterstützen. Für Diesel-Pkw und Lkw ohne grüne Plakette rechnet Resch schon für 2009 mit Fahrverboten.
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ja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Wenn die Busse und Bahnen pünktlich fahren würden, wenn die Radrowdies Rücksicht auf die Fußgänger nähmen, wenn alle gesundes Laufwerk hätten und die Wege und die Geschäfte nah [...] mehr...
Wir sind letzten Sonntag zuhause geblieben. Kommt sonntags häufiger vor. In der kalten Jahreszeit noch öfter. mehr...
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