Die Umrüstung auf Gas hat auch bei älteren Fahrzeugen keinen Einfluss auf den Abgasschlüssel und damit auf die Zuteilung einer Feinstaubplakette. Nur Neuwagen mit Werksumrüstung bekommen eine andere Schlüsselnummer, die später einmal wichtig werden könnte – zum Beispiel bei einer CO2-abhängigen Besteuerung.
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