Beide alternativen Kraftstoffe werden vom Fiskus gefördert. Allerdings gilt der Steuerbonus für Autogas nur bis 2018, Erdgas genießt diesen Vorteil zwei Jahre länger. Auch bei der Kfz-Steuer gibt es Unterschiede: Wer ein sogenanntes monovalentes Erdgasauto fährt, das praktisch immer mit Erdgas läuft und dessen Benzintank nur noch eine Reservemenge enthält, wird steuerlich gefördert. Für Flüssiggas-Autos dagegen wird bei der Kfz-Steuer immer den Benziner-Tarif fällig.
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