Von Christian Wüst
Hamburg - Autotester zur Präsentation neuer Modelle auf Industriekosten in exotische Länder zu fliegen ist eine in der Branche gut gepflegte Tradition. Wenn der dienstliche Anlass kaum noch erkennbar ist, muss die touristische Wohltat von den Nutznießern allerdings versteuert werden - einige Journalisten bringt das nun in Schwierigkeiten.
Eröffnungsfeier der 29. Olympischen Sommerspiele in Peking: Lustreise mit steuerlichen Nebenwirkungen
Etwa 30 deutsche Journalisten flogen im Sommer 2008 als Gäste der Volkswagen AG zu den Olympischen Spielen nach Peking und bekommen deshalb ein fiskalisches Problem. Kürzlich erreichte die reiselustigen Medienvertreter nach SPIEGEL-Informationen ein Schreiben des Konzerns, unterzeichnet von dessen oberstem Steuerprüfer Matthias Gronemann.
Die Reise, teilt er mit, sei als geldwerter Vorteil zu versteuern - und beziffert diesen auf Summen von teilweise mehr als 25.000 Euro. Damit den Betroffenen oder ihren Arbeitgebern aus dem betreuten Reisen "kein finanzieller Nachteil entsteht", bietet Volkswagen in dem Schreiben an, pauschal Beträge von mehr als 17.000 Euro gutzuschreiben. Der Konzern bittet um Mitteilung der genauen Bankverbindung und um Nachricht, falls der Betrag im Einzelfall nicht reichen sollte.
VW wollte den Vorgang nicht kommentieren.
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