Von Andrea Brandt
Düsseldorf - Section Control (Abschnittskontrolle) nennen Experten das neue Überwachungsmodell: Dabei misst nicht mehr ein einzelner Blitzer punktuell die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autofahrers. Mit Hilfe von zwei Kontrollpunkten ermittelt ein Computer stattdessen über eine mehrere Kilometer lange Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit. Ist die zu hoch, gibt es einen Strafzettel.
Abschnittskontrolle in Österreich: erster deutscher Feldtest könnte 2010 starten.
Aus Sicht der Experten soll die Bundesanstalt für Straßenwesen Vorschläge machen, aber auch die Bundesländer könnten Strecken benennen. Bedingung sei, dass es auf jedem Kilometer des Autobahn-Abschnitts in den vergangenen drei Jahren mindestens drei Unfälle mit Schwerverletzten oder Toten gegeben habe. Laut Marquardt trifft das zum Beispiel auf Teilstrecken der Autobahn 4 zu.
Strikte Anforderungen an den Datenschutz
Friedrich Dencker, Präsident des Verkehrsgerichtstages, sagte, Section Control sei in Deutschland nur unter strikten Auflagen machbar. So müsse unter anderem technisch sichergestellt werden, dass Daten von kontrollierten Autofahrern allein für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet würden. Fotos von Autofahrern, die nicht zu schnell unterwegs waren, müssten "unmittelbar nach Ende der Teststrecke gelöscht" werden. Der Ausschuss beschloss außerdem, dass Schilder Autofahrer auf die Kontrollen hinweisen sollten: "Es geht uns um mehr Verkehrssicherheit, nicht um Abzocke", sagte Marquardt.
Datenschützer und Verkehrsjuristen hatten die Messmethode zuvor heftig kritisiert, weil das System ausnahmslos jeden Autofahrer erfasst - auch wenn er sich korrekt verhält. Befürworter wie Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Versicherungsverband, verwiesen auf positive Erfahrungen in Österreich. Seit 2003 im sieben Kilometer langen Kaisermühlentunnel der Donauufer-Autobahn in Wien die neuen Kontrollen eingeführt worden seien, habe es dort keine tödlichen Unfälle mehr gegeben.
Experte Marquardt räumt allerdings ein, dass in Deutschland selbst für einen Pilotversuch Gesetze geändert werden müssten. So müsse ein Bundesland, in dem die Abschnittskontrolle ausprobiert werden soll, in sein Polizeigesetz eine Klausel einfügen, die zu einer solchen Geschwindigkeitsüberwachung ermächtigt. Deshalb sei "frühestens 2010" damit zu rechnen, dass eine Teststrecke in Betrieb gehe.
In der Vergangenheit sind etliche Empfehlungen des Goslarer Verkehrsgerichtstages in Rechtssprechung und Gesetze eingegangen. So spielte das Gremium zum Beispiel bei der Einführung der Flensburger Verkehrssünderkartei oder bei Geldbußen für Telefonieren am Steuer eine wichtige Rolle.
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Ist bei der Section Control glaube ich kein Thema. Die werden eh groß angekündigt und sind durch ihre technische Realisierung kaum zu übersehen. In Österreich gibt es die Dinger ja schon seit einigen Jahren. Genauso in Italien [...] mehr...
Section Control oder herkömmliche Überwachung: Der Abschreckungseffekt der Geschwindigkeitskontrollen wird die notorischen Raser und Möchte-gern-Schumis nicht von ihrer Raserei abhalten können. Zu einem guten Teil sind die [...] mehr...
Gegen „professionelle“ Raser hilft auch so eine Sektionskontrolle nichts. Jedes Navi hat heutzutage eine Radarwarner-Option, gewisse Rundfunksender aktualisieren zudem permanent die Radar-Standorte und der kriminelle Raser hat [...] mehr...
Das ist völliger Schwachsinn! Wenn in der "Section" volles Rohr gefahren wird, dann nützt da abbremsen nichts mehr. Da müßte man dann schon anhalten und einige Minuten warten, damit die Durchscnittsgeschwindigkeit [...] mehr...
das verfahren wird sicher jede menge energie verschlingen. seltsam nur, da werden dem normalbürger die glühbirnen amtlich verboten, deren anteil am gesamtenergieverbrauch eines haushaltes sagenhafte *1* bis *2%* beträgt, und [...] mehr...
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