Göttingen - Der Starrlauf genannte Antrieb von Fixie-Fahrrädern wurde jetzt vom Amtsgericht Bonn als Bremse anerkannt. Auf das Urteil weist der "Pressedienst-Fahrrad" in Göttingen hin. Fixies sind Fahrräder mit nur einem Gang, bei denen sich die Pedale ständig mitdrehen. Versierte Fahrer können die Fahrt verlangsamen, in dem sie gegen die Drehrichtung der Pedale wirken. Sie verzichten daher häufig auf klassische Hinterradbremse.
Ultraleichtes Fixed-Gear-Rad: Fixies sind Räder mit starrer Nabe und sind meist extrem spartanisch ausgestattet. Vor allem bei Fahrradkurieren sind die schlichten Modelle beliebt
Der Radfahrer klagte gegen die Strafe. Seine Anwältin verwies auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese definiere eine Bremse als feste Einrichtung am Fahrzeug, die zur Verminderung der Geschwindigkeit diene. Demnach sei auch der Starrlauf des Fixies eine Bremse.
Das Gericht folgte dieser Argumentation - jedoch senkte es das Bußgeld lediglich auf 15 Euro: Der Fixie-Besitzer war schließlich auch ohne Klingel und seitliche Reflektoren unterwegs. Trotz dieses Urteils müssen sich Fixie-Fahrer ohne montierte Hinterrad-Bremse auch künftig auf Diskussionen mit der Polizei einstellen. Das Urteil des Amtsgerichts schaffe kein Präzedenzfall, so der "Pressedienst-Fahrrad". Und Fixie-Fahrer, die auch auf die Montage einer Vorderradbremse verzichten, verstoßen nach wie vor gegen die Regeln.
Aktenzeichen: AG Bonn 337 Js 1152/09
hil/dpa
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