Fahrt zur Arbeit: Wer anhält und pöbelt, ist nicht versichert

Doppeltes Pech: Nachdem er sich über einen Autofahrer geärgert hatte, versperrte ein Radfahrer einem Pkw den Weg. Dabei kam es zu einem Unfall - weil der Radler jedoch seinen Weg zur Arbeit unterbrochen hatte, war er nicht versichert, urteilte nun ein Gericht.

Essen - Ein Radler verliert seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er während der Fahrt zur Arbeit mit einem Autofahrer streitet. In dem vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen verhandelten Fall versperrte ein Mann auf dem Heimweg einem Auto den Weg, um den Fahrer wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet.

Der Kläger wurde auf dem Nachhauseweg in der Kölner Innenstadt von einem Pkw-Fahrer in einer Tempo-30-Zone seiner Ansicht nach mehrfach geschnitten. Er stellte sich daraufhin vor einer Ampel dem Wagen in den Weg und hinderte ihn an der Weiterfahrt.

Als Fahrer und Beifahrer ausstiegen, setzte sich der Pkw - offenbar versehentlich - in Bewegung und brach dem Kläger das Waden- und Schienbein. Der Mann musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Nach Ansicht der Richter umfasst der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Wegeunfälle solche Unterbrechungen nicht. Der Kläger habe seinen versicherten Heimweg mehr als nur geringfügig unterbrochen und "eigenwirtschaftliche Interessen" verfolgt.


Aktenzeichen: S 5 U 298/08

hil/dpa

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  • Datum: Donnerstag 15.10.2009 | 13:20 Uhr
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