Tempokontrolle: Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis

Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.

Geschwindigkeitskontrolle: Ein Blitzer in Tessin bei RostockZur Großansicht
ddp

Geschwindigkeitskontrolle: Ein Blitzer in Tessin bei Rostock

Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.

Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.

Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".


Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09

rom/AP/ddp

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25.11.2009 von skylark2001: Anarchie

In den Reihen der 68er gab es auch sog. "Anarchisten", die gegen jede Form der Herrschaft waren. Vielleicht ist der Richter ein solcher. mehr...

24.11.2009 von kneeslider: mal grob überschlagen...

http://www.an-online.de/lokales/euregio-detail-an/1105329?_link=&skip=70&_g=Duesseldorf-blitzt-11000-Autofahrer.html soso... im interesse der verkehrssicherheit hat die stadt düsseldorf 400.000 euro in eine neue [...] mehr...

23.11.2009 von viceman: das ist richtig,

[QUOTE=Frau Wutz;4600735].... Lassen Sie mich mal raten: sie sind dicht genug dran, um deren schreckhafte Augen im Rückspiegel zu erkennen, nicht wahr? Aber Sie haben auch Recht: so viele unterschiedliche Temporegelungen, [...] mehr...

23.11.2009 von Frau Wutz: Viceman...

[QUOTE=viceman;4595516und dann mal mit 70 in der 50-er zone geblitzt - schon ist man ein "raser"![/QUOTE] Berechnen Sie mal den unterschiedlichen Bremsweg. Lassen Sie mich mal raten: sie sind dicht genug dran, um [...] mehr...

23.11.2009 von viceman: oh je, oder die leute

die ihr häuschen billig neben das stahlwerk bauen, denen von gerissenen maklern alles mögliche erzählt wird. und die sich dann wundern, wenn die wirtschaft brummt, dann brummen auch die brummis oder auch die [...] mehr...

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  • Datum: Freitag 20.11.2009 | 17:13 Uhr
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