Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und
Industrie. Die feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß,
Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Industrie und Heizungen
vor. Aber auch Zigarettenrauch enthält große Mengen Feinstaub. Die feinen Teilchen werden nach ihrer Größe unterschieden: Partikel unter zehn Mikrometern (PM10) sind inhalierbar, noch kleinere Teilchen mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern (PM2,5) gelangen sogar bis in die Lunge.
Nach einer EU-Studie sterben in der Europäischen Union jährlich
310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon
65.000 in Deutschland. Feinstaub hat vielerlei gesundheitliche Auswirkungen. Zuallererst sind die Atemwege betroffen: Betroffene leiden unter Entzündungen, Bronchitis, Asthma oder Allergiesymptomen. Als besonders gefährlich gelten Staubteile mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern. Sie sind so klein, dass sie nicht in Nase und Rachen hängenbleiben, sondern ungehindert in die Lunge gelangen. Dort können sie Krebs auslösen und sogar zum Herzinfarkt führen. In der EU gibt es bislang jedoch keine Grenzwerte für die kleinen, besonders gefährlichen Partikel.
In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag
dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro
Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert gilt für Feinstaub kleiner als zehn Mikrometer (PM10) und darf an nicht mehr
als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. In Deutschland gibt es
mehr als 400 Messstationen für Feinstaub.
Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind die Bundesländer.
Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in
denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden. Echte
Sanktionen gibt es bisher nicht. Diskutiert werden immer wieder
Streckensperrungen für Lastwagen und Fahrverbote für veraltete Autos
in Innenstädten.