Markenrecht: Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto

Auf einem Spielzeugauto darf das Opel-Firmenzeichen abgebildet sein. Es handelt sich dabei nicht um eine Markenverletzung. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Damit blieb eine Klage Opels ohne Erfolg.

Spielzeugauto: Weil der Opel-Blitz zu erkennen war, verklagte der Autobauer den Hersteller AutecZur Großansicht
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Spielzeugauto: Weil der Opel-Blitz zu erkennen war, verklagte der Autobauer den Hersteller Autec

Karlsruhe - Peinliche Niederlage für Opel: Weil ein Spielzeughersteller das Markenzeichen der Rüsselsheimer auf seinen Modellen zeigte, verklagte der Autobauer die Firma aus Nürnberg. Der Fall schaffte es bis vor das Bundesgerichtshof (BGH) - nun ist ein Urteil gefällt: Modellautos dürfen das Markenzeichen des Originalherstellers tragen, ohne dass der eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Das gab der BGH am Freitag in Karlsruhe bekannt.

Er wies damit eine Klage der Adam Opel AG wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte ab. Der Autohersteller hat sein bekanntes Logo in Deutschland als Marke auch für Spielzeug eintragen lassen. Dennoch brachte der Spielzeughersteller Autec einen funkgesteuerten Nachbau des Opel Astra V8 Coupé auf den Markt, dessen Kühler - wie beim Original - der Opel-Blitz ziert. Im Gegensatz zu mehreren anderen Modellautoherstellern hatte sich Autec hierüber zuvor nicht mit der Opel AG abgestimmt. Dagegen klagten der Rüsselsheimer Autobauer.

In dem Streit hatte 2007 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Opel die Nutzung seines Logos nur verbieten kann, wenn dies zu Missverständnissen hinsichtlich des Herstellers des Spielzeugs führen kann. Nach den Vorinstanzen wies nun auch der BGH die Klage in oberster Instanz ab. Das am Modellauto angebrachte Markenzeichen werde von den Verbrauchern als Nachbildungsdetail des Modells angesehen, nicht aber als Verweis auf dessen Hersteller.


AZ: I ZR 88/08 Opel-Blitz II

rom/AFP/dpa

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19.01.2010 von TheK: Bei Opel läuft sowas anders

So einfach geht das bei denen nicht. Die brauchen dafür eine Genehmigung aus Detroit, wo dann einmal von ein paranoiden Anwälten überprüft wird, ob das Modell vielleicht und eventuell irgendeine Möglichkeit bietet, sich damit in [...] mehr...

18.01.2010 von Justitia: Herkunftsfunktion

Volle Zustimmung zum ersten Satz Ihres Posts. Daß Marken ab einem gewissen Zeitpunkt dem Benutzungszwang unterliegen ist zwar ebenfalls völlig richtig, aber soweit man den bisher zu diesem Fall veröffentlichten Informationen [...] mehr...

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18.01.2010 von Umbriel: Problemauto Opel

Ich wohne nicht weit von den Rüsselsheimer Opelwerken entfernt und fahre quasi täglich daran vorbei. Trotzdem befällt mich jedesmal, wenn ich den Opel-Blitz sehe, eine schwer beschreibbares Gefühl der Melancholie und Tristesse. [...] mehr...

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  • Datum: Freitag 15.01.2010 | 15:32 Uhr
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