Pedalritter: Erleuchtung auf zwei Rädern gesucht

Von Holger Dambeck

Abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühlampen, rutschende Dynamos: Die Beleuchtung von Fahrrädern ist ein ständiges Ärgernis. Schuld daran sind nicht nur marode Technik und antiquierte gesetzliche Vorschriften, sondern auch die Radfahrer selbst.


Was habe ich mir schon für dreckige Finger geholt. Nicht beim Kettenwechsel oder Reifenaufziehen, sondern beim Versuch, die Lampen meines Rades wieder zum Leuchten zu bringen. Im Vergleich zum Durchschnittsradler bin ich dabei geradezu privilegiert: Als Diplom-Physiker hat man eine Ahnung davon, dass zum Leuchten immer zwei Kontakte nötig sind.

Doch genützt hat mir all das Know-how der Elektrotechnik wenig. Angeknackste, schon mehrfach wieder zusammengeflickte Kabel, verrostete Stecker und Wackelkontakte in der Lampe selbst haben mich immer wieder zum Verzweifeln gebracht. Irgendwann habe ich es mit Akkuleuchten probiert. Aber die wurden entweder geklaut oder waren gerade dann leer, wenn es dunkel wurde.

Derartige Pleiten habe ich mit meinem Auto noch nicht erlebt. Exakt zwei Glühbirnen sind in den vergangenen fünf Jahren ausgefallen. Eine habe ich selbst gewechselt, die andere die Werkstatt, weil ohnehin eine Durchsicht anstand. Warum aber sind ausgerechnet Fahrräder mit derart unzuverlässiger, ausfallträchtiger Beleuchtung ausgerüstet? Wo Radfahrer doch im Dunkeln schnell mal übersehen werden?

Nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) streikt das Licht an Fahrrädern nicht einmal häufiger als bei Autos. "Es fällt bei letzteren aufgrund der Vielzahl der oft doppelt vorhandenen Lichter nur weniger auf", sagt VCD-Sprecherin Anna Fehmel. Schätzungen zufolge sei etwa ein Drittel bis die Hälfte der Fahrräder mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs. Ähnliche Fehlerquoten fänden sich bei Autos. Der TÜV habe beispielsweise im Jahr 2004 bei 28 Prozent aller Autos Lichtdefekte beanstandet. Allerdings gilt bereits eine ausgefallene Nummernschildbeleuchtung als Mangel - und die Zahl der Lampen ist am Auto wesentlich höher als beim Rad.

Zweiadrige Verkabelung ist keine Pflicht

Keine Frage, die Voraussetzungen für ein funktionierendes Licht sind beim Fahrrad denkbar schlecht: Kabel und Lampen werden nicht wie beim Auto durch eine Karosserie oder massive Gehäuse geschützt. Schnell ist eine Leitung abgerissen oder ein Rücklicht angeknackst.

Hinzu kommen Kontaktprobleme. Vor allem bei älteren Rädern führt nur eine Leitung vom Dynamo zur Lampe, der Rückfluss läuft über den Rahmen, der als sogenannte Masse fungiert. Ein wenig Rost an einer Lampenbefestigung genügt bereits, um den Stromkreis zu unterbrechen.

Es gab übrigens sogar einen Versuch, die Chancen auf ein funktionierendes Licht per Gesetz zu verbessern. Der Entwurf einer Fahrradausrüstungsverordnung von 2006 sah unter anderem eine zweiadrige Verkabelung vor, die Masseprobleme praktisch ausschließt. Im Bundesrat kam die Regelung jedoch nicht durch, man befürchtete eine Überregulierung. Folge: Billiganbieter können weiterhin auf das Doppelkabel verzichten.

Viele Experten plädieren tatsächlich für weniger Regulierung, denn die Radbeleuchtung gilt schon seit Jahren als überreglementiert. Olaf Schultz vom Arbeitskreis Technik des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) stöhnt über "Klein-Klein" und "Gängelung" in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den zugehörigen Technischen Anforderungen. Detailliert werden darin beispielsweise Spannung und Stromverbrauch geregelt, die Möglichkeiten moderner Techniken wie Standlichtfunktion bleiben jedoch unberücksichtigt. Ein besonders bizarres Beispiel: Rot blinkende LEDs, die besonders gut auffallen, sind am Rad verboten, nicht jedoch am Körper des Radfahrers.

Vorbild Österreich

Nach Meinung des VCD ginge das alles viel einfacher: Vorn ein weißes Licht mit einer Mindestleuchtstärke, das niemanden blendet oder bei Gegenverkehr abgeblendet werden kann (Fernlicht). Hinten ein rotes Licht, das auch Mindestwerte aufweisen muss, und ein zusätzlicher Reflektor als Ausfallreserve. Keine Vorschriften zur Energiequelle (Dynamo oder Akku), zur Spannung, zur Bauart der Lampen. "Die österreichische Fahrradverordnung könnte mit ihren einfachen Vorschriften hierbei Vorbild sein", sagt VCD-Sprecherin Anna Fehmel.

Im Bundesverkehrsministerium sieht man hingegen keinen Handlungsbedarf. Bei den geltenden Vorschriften handle es sich um Mindestvorgaben, sagt Sprecherin Vera Moosmayer. Jeder Radfahrer könne freiwillig mehr tun, beispielsweise durch zusätzliche Beleuchtung am Helm oder durch Reflektoren am Rad und an der Kleidung. "Vorgeschrieben ist, dass ein straßentaugliches Fahrrad eine funktionierende Lichtanlage haben muss", sagt Moosmeyer. Es liege in der Verantwortung und im Interesse des Nutzers, dass diese Ausrüstung funktioniere. Dynamo und Kabel müssten deshalb geprüft und notfalls repariert werden.

Ärger mit rutschenden Dynamos und Massekontakten kenne ich zum Glück nicht mehr. Mein zuletzt gekauftes Fahrrad hat einen Nabendynamo und doppelte Verkabelung - Probleme gab es nur zweimal mit durchgebrannten Halogenbirnen. Und auch dafür gibt es längst eine Lösung: LED-Scheinwerfer. Beim Rücklicht sind rote Leuchtdioden mit Standlichtfunktion ja schon lange Standard, nun werden auch die weißen LEDs für die Front erschwinglich. 30 Euro und weniger kosten die Einsteigermodelle.

Akkuleuchten sind übrigens nur bei Rennrädern eine legale Alternative zum Dynamo. Der ADFC kritisiert die "Privilegierung von Rennrädern" als nicht nachvollziehbar und plädiert für eine Ausweitung der Sonderregel auf Sporträder. Für eine Freigabe dieser oft extrem leistungsstarken Lampen macht sich unter anderem der ADAC stark.

Nach Angaben des Automobilclubs will das Bundesverkehrsministerium künftig tatsächlich den Batterie- oder Akkubetrieb erlauben. "Eine Verständigung hierüber wurde bereits auf Fachebene getroffen", sagt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Wann eine Neuregelung aber geltendes Recht wird, ist offen.

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insgesamt 125 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
05.08.2010 von Jinen: dsfg

Stimme Ihnen voll zu und erweitere auf Fussgaenger. Selbst auf einem Weg neben der Strasse (ohne Beleuchtung) wird man voellig geblindet von entgegenkommenden Auto's die nicht, well, abblenden. Erweitere aber noch mehr und [...] mehr...

05.08.2010 von Jinen: drj

Ich glaube mal eine Studie gelesen zu haben die besagte, dass andere Verkehrsteilnehmer (also Autofahrer) eher von diesem Blinklicht angezogen waren und darauf mehr oder weniger unbewusst zusteuerten. Noch mehr so wenn sie [...] mehr...

12.03.2010 von Ervin Peters: Wirkungslosigikeit von Radfahrerhelmen

Das mag ja sein, allerdings hat diese Aussage genau gar nichts mit der Sinnhaftigkeit und Wirkungsfähigkeit von Radfahrerhelmen zu tun. Die Wirkungsfähigkeit von Radfahrerhelmen kann man erahnen, wenn man die Statistiken von [...] mehr...

12.03.2010 von Ervin Peters: Wirkungslosigikeit von Radfahrerhelmen

Das mag ja sein, allerdings hat diese Aussage genau gar nichts mit der Sinnhaftigkeit und Wirkungsfähigkeit von Radfahrerhelmen zu tun. Die Wirkungsfähigkeit von Radfahrerhelmen kann man erahnen, wenn man die Statistiken von [...] mehr...

08.03.2010 von john mcclane:

Tja, das die bei Ihnen wirkungslos sind, glaube ich nach dem Studium Ihrer Beiträge nur zu gerne, wenn die Birne nämlich einmal nen kräftigen Stoß abbekommen hat, nützt der beste Helm nichts mehr... mehr...

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  • Datum: Mittwoch 03.03.2010 | 06:24 Uhr
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Zum Autor

Holger Dambeck, Jahrgang '69, arbeitet seit 2004 als Wissenschaftsredakteur bei SPIEGEL ONLINE. Er fährt praktisch täglich Fahrrad und hat schon diverse Urlaube im Sattel verbracht.

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