Darmstadt - Die Richter hoben damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Verwaltung im Schwalm-Eder-Kreis auf, die einer Empfängerin das Arbeitslosengeld II um die Prämie gekürzt hatte. (Aktenzeichen: L 6 AS 515/09 B ER).
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen knapp 11.000 Euro teuren Neuwagen gekauft und dabei die staatliche Abwrackprämie kassiert. Als die Arbeitsverwaltung davon erfuhr, kürzte sie der 51-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für sechs Monate. Statt 634,23 Euro erhielt die Frau nun nur noch 232,99 Euro monatlich.
Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen hätte den Sinn der Subvention vereitelt, begründete das Gericht seine nicht anfechtbare Entscheidung. Mit der Abwrackprämie von jeweils 2500 Euro pro Wagen sollte der Absatz neuer Fahrzeuge gefördert werden.
Des nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen hatte im Juli vergangenen Jahres gegenteilig entschieden. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie voll als Einkommen anzurechnen sei, weil sie Hartz-IV-Empfängern Einnahmen verschaffe, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen. Außerdem komme der Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute (Aktenzeichen: L 20 B 59/09 AS ER).
hil/dpa/APD
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Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...
Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...
Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...
Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...
Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...
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