Gesetzentwurf: Bundesregierung plant härtere Prüfung von Kfz-Steuersündern

Wer ein Auto bei der Zulassungsstelle anmeldet, wird künftig deutschlandweit auf nicht gezahlte Kfz-Steuern überprüft und nicht nur im jeweiligen Land. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht wurde.

Berlin - Das Kfz-Steuergesetz soll mal wieder geändert werden. Bislang wurde nur in dem Bundesland geprüft, ob der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer bezahlt hat, in dem der Wagen angemeldet wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Prüfung künftig bundesweit erfolgen soll.

Die FDP-Finanzexpertin Birgit Reinemund betonte, 2008 hätten sich die Steuerrückstände in diesem Bereich auf 294 Millionen Euro summiert. Die Kfz-Steuer, die früher von den Ländern erhoben wurde, war im Zuge der Föderalismusreform II auf den Bund übergegangen.

rom/dpa

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  • Datum: Donnerstag 25.02.2010 | 17:54 Uhr
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