Berlin - Das Kfz-Steuergesetz soll mal wieder geändert werden. Bislang wurde nur in dem Bundesland geprüft, ob der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer bezahlt hat, in dem der Wagen angemeldet wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Prüfung künftig bundesweit erfolgen soll.
Die FDP-Finanzexpertin Birgit Reinemund betonte, 2008 hätten sich die Steuerrückstände in diesem Bereich auf 294 Millionen Euro summiert. Die Kfz-Steuer, die früher von den Ländern erhoben wurde, war im Zuge der Föderalismusreform II auf den Bund übergegangen.
rom/dpa
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