Führerschein: Minister will Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann will ein Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen. Sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht sollten Richter künftig als Strafe auch einen befristeten Führerscheinentzug aussprechen können.

Führerschein: Niedersächsischer Justizminister fordert Fahrverbot als eigenständige StrafeZur Großansicht
DDP

Führerschein: Niedersächsischer Justizminister fordert Fahrverbot als eigenständige Strafe

Hannover - Das Fahrverbot soll nach dem Willen Busemanns (CDU) künftig unabhängig von der Art der Tat ausgesprochen werden können, etwa bei Körperverletzungs- oder Gewaltdelikten. Es gehe darum, eine Lücke zwischen Freiheits- und Geldstrafe zu schließen und den Richtern eine breitere Palette an Möglichkeiten an die Hand zu geben, sagte Busemann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will der CDU-Politiker mit den anderen Ländern bei der Justizministerkonferenz im Juni erörtern und anschließend im Bundesrat einbringen.

Gerade im Jugendstrafrecht sei die Strafe "erzieherisch und wirksam". Für viele Jugendliche und Heranwachsende gelte das Auto oder Motorrad als Statussymbol. "Insofern wirkt ein Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate sehr einschneidend als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme", argumentierte Busemann.

Der Kriminologe Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Instituts Niedersachsen (KFN), hält das Fahrverbot im Bereich des Jugendstrafrechts ebenfalls für sinnvoll. "Für viele Jugendliche ist das viel schlimmer als alles andere. Das ist richtig ärgerlich für ihre Identität, wenn sie nicht mehr Autofahren dürfen", sagte er.

Maximal sechs Monate Fahrverbot

Die Linke hält hingegen nichts von diesen Plänen. "Der Entzug der Fahrerlaubnis sollte immer im Zusammenhang mit der begangenen Straftat stehen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion im Landtag, Hans Henning Adler. Im Ergebnis führe das Vorhaben zu einer Ungleichbehandlung, da diejenigen, die über keine Fahrerlaubnis verfügten, tendenziell häufiger mit einem Freiheitsentzug rechnen müssten als diejenigen, die einen Führerschein besitzen, sagte Adler weiter.

Den Plänen zufolge soll das Fahrverbot auf maximal sechs Monate begrenzt bleiben. Bereits im April 2008 hatte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz beim Bundestag eingebracht. Wegen des Endes der Legislaturperiode war es nicht mehr zu einer abschließenden Beratung gekommen.

rom/ddp

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insgesamt 23 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
11.04.2010 von TomTheViking: der Oberscharfrichter empfielt

Aber Hallo, warum nicht gleich die Todesstrafe? Gut die sollte dann vielleicht nicht der Polizist an Ort und Stelle vollstrecken dürfen, sondern ein Richter anordnen und ein zugelassener Verkehrsscharfrichter durchführen. [...] mehr...

11.04.2010 von Moewi: Ursache <> Wirkung

Jeder dem der Lappen entzogen wird, hatte unmittelbar vorher -im Wissen um die Konsequenz- die freie Wahl, die Widrigkeit zu begehen oder zu unterlassen. Es ist doch nicht so, dass das Fahrverbot vom heiterem Himmel fällt, und [...] mehr...

11.04.2010 von sielhamm: Schwachsinniger Vorschlag.

Nicht nur das vor dem Gesetz alles gleich sind - also auch die, die keinen Füherschein haben. Ich habe trotz Führerschein für 20-30 Stunden in der Woche einen Fahrer /Chauffeur beschäftigt, dann wird er eben noch für ein paar [...] mehr...

10.04.2010 von Kurt Kurzweg: ...und...

...auf einmal gemerkt, dass der Rechtsstaat längst zu einem Juristenstaat degeneriert ist... mehr...

09.04.2010 von krylon: Das kann man auch einfacher haben:

Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann, hat sich in die Reihe der 1€ Jobber zu reihen, dann klappt das schon mit den Zahlungen. Die Entziehung einer Fahrerlaubnis trifft nur Personen mit Führerschein, die auch ein [...] mehr...

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  • Datum: Mittwoch 07.04.2010 | 15:38 Uhr
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