Die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers haben die Richter abgewiesen. Der wegen eines Tempoverstoßes zu einer Geldbuße verurteilte Mann sah durch das Radar-Beweisfoto sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Eine Bildaufnahme, bei welcher der Fahrer und das Kennzeichen identifizierbar seien, greife zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, betonten die Karlsruher Richter. Der Zweck solcher Überwachungsmaßnahmen - die Verkehrssicherheit - rechtfertige aber eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelte, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für jedermann wahrnehmbar seien.
Der Mann war vom Amtsgericht Potsdam wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 Stundenkilometer zu einer Geldbuße von 135 Euro verurteilt worden.
Das Bundesverfassungsgericht korrigiert mit seiner Entscheidung auch einen Eindruck, der nach einem Beschluss der selben Kammer vom vergangenen August entstanden ist: Damals hatte das Verfassungsgericht vorausgehende Gerichtsentscheidungen aufgehoben, die ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn billigten, bei dem sich die Behörden auf ein Verkehrsvideo stützten.
Die Gerichte hatten damals als Rechtsgrundlage eine bloße interne Verwaltungsvorschrift herangezogen - das Verfassungsgericht verwies darauf, dass bei einem solchen Grundrechtseingriff eine gesetzliche Grundlage vonnöten sei.
In der Folge wurde die Verfassungsgerichtsentscheidung vielfach so interpretiert, als hätten die Richter generell bemängelt, dass eine solche gesetzliche Grundlage für die Video- und auch Blitzgeräte im Verkehr fehle; statt dessen stellten die Richter nun klar, dass eine solche Aufzeichnung auf Grundlage der Strafprozessordnung zulässig ist, sofern zumindest im konkreten Fall ein Tatverdacht besteht.
Mitarbeit: Dietmar Hipp
rom/dpa/AFP/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
...hat derjenige, der das Verfahren angestrengt hat, mächtig Prozesskosten zu tragen. mehr...
.....ich will mir nicht von Leuten wie Ihnen vorschreiben lassen, wie schnell ich ein anderes Fahrzeug überhole. Punkt! Es gibt in Deutschland die Richtgeschwindigkeit und liegt nicht bei 200+ sondern bei 130km/h. So einfach ist [...] mehr...
... und warum schleichen Sie dann mit 120 km/h auf der Überholspur ... ? mehr...
Genau ... und zusätzlich noch teeren und federn, 2 Monate an den Pranger stellen, Bleifuß abhacken (mein Vorschlag für die Islamisten) .... mehr...
Ist ja ein sensationeller Vorschlag ... ! mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Auto | Twitter | RSS |
| alles zum Thema Straßenverkehr | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH