Der Autobauer VW bewirbt sein Modell Sharan TDI mit einem Verbrauch von 5,5 Liter Diesel auf hundert Kilometern. Laut einem Test des Auto Club Europa (ACE) ist dieser Wert im Alltag allerdings nicht zu erreichen: Der Van ist laut Messung des ACE viel durstiger und benötigt rund 38 Prozent mehr Sprit. Das Ergebnis ist kein Einzelfall - der ACE stellte bei 55 der insgesamt 91 getesteten Autos einen Mehrverbrauch von mehr als zehn Prozent fest. Im Schnitt benötigten die Fahrzeuge 13,4 Prozent Kraftstoff mehr als vom Hersteller angegeben.
Mit den illusorischen Angaben der Autobauer haben sich viele Fahrzeugbesitzer abgefunden - es ist bekannt, dass die Werte im NEFZ-Zyklus ermittelt werden und dort unter realitätsfernen Umständen zustande kommen. Zu dreist dürfen die Hersteller aber den Spritverbrauch bei Neuwagen nicht schönen: "Liegt der Verbrauch zehn Prozent über dem angegebenen Wert, kann der Käufer sein Geld zurückfordern", sagt Klaus Schaal, Chefredakteur des ACE-Mitgliedermagazins "Lenkrad".
Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 28 U 94/12, 4 O 250/10). Dort hatte der Fahrer eines Renault Scénic erfolgreich geklagt. Über ein Gutachten ließ er nachweisen, dass der Verbrauch des Wagens nicht wie in der Verkaufsbroschüre versprochen 7,7 Liter sondern 8,5 Liter auf hundert Kilometer beträgt, also 10,3 Prozent mehr als vom Hersteller angegeben.
Das Oberlandesgericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Käufer erwarten könne, dass "die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind" - auch wenn "ein verständiger Käufer weiß, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte ( ) nicht mit den Prospektangaben gleichgesetzt werden dürfen". Laut ACE hatte bereits der Bundesgerichtshof die Überschreitung der Zehn-Prozent-Grenze als "erhebliche Pflichtverletzung" bezeichnet.
So können sich Autofahrer wehren
Einfach ist es für Käufer allerdings nicht, diese "Pflichtverletzung" der Hersteller nachzuweisen. Im Falle des Renault-Fahrers zog sich der Rechtsstreit über drei Jahre. Und in einem Prüflabor ein Gutachten erstellen zu lassen, kann laut Klaus Schaal bis zu 7000 Euro kosten. Der ACE empfiehlt deshalb folgende Punkte zu beachten:
Der ACE betonte, dass auch sein nun veröffentlichter Test "nicht die herkömmlichen gutachterlichen Bewertungskriterien" erfüllt. Jedoch liefere er Hinweise darauf, dass die Überschreitung von zehn Prozent des tatsächlichen Spritverbrauchs gegenüber der Herstellerangaben unter den Bedingungen im Prüflabor nachgewiesen werden könnten.
Bei seinem Test fährt der ACE nach eigenen Angaben mit jedem Fahrzeug eine 221 Kilometer lange sogenannte Normrunde. Zuvor werde vollgetankt, der Reifenluftdruck gemessen und der Innenraum auf 21 Grad reguliert. Die Klimaanlage ist also in Betrieb. Anschließend gehe die Fahrt über 49 Kilometer innerorts, 76 Kilometer führten über die Autobahn und 96 Kilometer über Landstraße. Gestartet werde jeweils um 10 Uhr morgens. Tage mit einem ungewöhnlich hohen Verkehrsaufkommen würden gemieden. Die Fahrer werden laut ACE dazu angehalten, die Tempolimits einzuhalten, frühzeitig hochzuschalten und sanft zu fahren.
Nach Ansicht von Klaus Schaaf sind die Tests aussagekräftig, weil dabei Kaltstarts vermieden werden und ein ausgewogenes Streckenprofil gefahren wird. Ziel sei es, einen möglichst realitätsnahen Verbrauchswert zu ermitteln. Und daran sollten sich seiner Meinung nach auch die Autohersteller ein Beispiel nehmen: "Ehrlichere Verbrauchsangaben", schreibt er in einem Vorwort zur jüngsten "Lenkrad"-Ausgabe, "würden die Kundezufriedenheit deutlich erhöhen."
cst/afp
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