München - Den Ausgang dieses Verfahrens dürften viele Arbeitnehmer mit Spannung erwarten: Vor dem Bundesfinanzhof in München lässt der Bund der Steuerzahler die geltende Besteuerung von Dienstwagen überprüfen. Das oberste deutsche Steuergericht soll klären, ob als Berechnungsgrundlage für die Abgabe wie bisher der Bruttolistenpreis gilt, oder ob stattdessen der tatsächliche Kaufpreis angesetzt werden müsste. Die Betroffenen könnten dabei viel Geld einsparen, wie das Beispiel des Klägers in dem Musterverfahren zeigt.
Der Arbeitnehmer fuhr ein gebrauchtes Auto im Wert von 32.000 Euro als Dienstwagen. Weil er den Wagen auch privat nutzte, setzte das Finanzamt für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aber wie bei Dienstwagen üblich den Listenpreis an. Der lag um einiges höher - nämlich bei 81.400 Euro.
Bislang können die Nutzer von Dienstautos den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat. Der Arbeitnehmer wählte letzteres Modell. Die Folge: Er musste monatlich 814 Euro für das Auto versteuern.
"Für den Fiskus ist der Ansatz des Bruttolistenpreises ein lukratives Geschäft, denn der Ansatz des höheren Listenwertes führt auch zu einer höheren Steuer für die Steuerzahler", erklärte der Bund der Steuerzahler.
Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg
Der Bundesfinanzhof ließ am Donnerstag in einer ersten Stellungsnahmen jedoch keine Zweifel an der geltenden Besteuerung erkennen. Der Senat habe wenig Neigung, den Fall wegen verfassungsrechtlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Heger.
Heger wies die Kritik an der Ein-Prozent-Regelung zurück. Angesichts der Kosten für den Unterhalt eines Autos - von der Werkstatt über den Reifenwechsel bis hin zum Benzin - seien auch Belastungen von mehreren hundert Euro pro Monat nicht unrealistisch. Außerdem habe jeder die Möglichkeit, sich der Ein-Prozent-Pauschale zu entziehen, indem er anhand eines Fahrtenbuchs nachweist, wie hoch der private Anteil an der Autonutzung sei. "Das Fahrtenbuch ist nicht unzumutbar", sagte Heger. Eine endgültige Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Für die Autohersteller haben Dienstfahrzeuge eine große Bedeutung. In diesem Jahr liegt der Firmenwagenanteil an allen Auto-Neuzulassungen nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) bei mehr als 30 Prozent. Das sind rund eine Million Wagen. Von den rund 43 Millionen Fahrzeugen in Deutschland sind insgesamt rund 3,7 Millionen Firmenwagen.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes hieß es, dass der Kläger 814 Euro monatliche Steuern für seinen Dienstwagen entrichten musste. Tatsächlich musste er monatlich 814 Euro versteuern. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
cst/dpa
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