Beschluss Bundesrat will Winterreifenpflicht für Motorräder abschaffen
Motorräder sollen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht zwingend eine entsprechende Bereifung tragen müssen. Das beschloss der Bundesrat. Die Umsetzung der bisherigen Pflicht war ohnehin problematisch.
Der Bundesrat will die seit 2010 bestehenden Regelungen zur Winterreifenpflicht lockern. Die Bundesregierung solle Motorräder und Baustellenfahrzeuge davon ausnehmen, weil es für diese oft keine besonderen Reifen für Schnee und Glätte gebe, beschloss die Länderkammer am Freitag.
Seit 2010 sind Winterreifen bei Schnee, Eis und Reifglätte vorgeschrieben. Seither droht Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine sogenannte M+S Kennung fuhren. Tatsächlich gebe es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder aber gar nicht, erklärte der Bundesrat.
Darüber hinaus wollen die Länder durchsetzen, dass die Winterreifenpflicht bei Lkw und Bussen erweitert wird, um bei allen Witterungsbedingungen eine akzeptable Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Neue Vorschriften für Auto-Winterreifen
Auch bei Autos soll sich etwas bei der Winterbereifung ändern: Für mehr Sicherheit auf glatten Straßen sollen neben den Fahrern künftig auch die Autobesitzer stärker in die Pflicht genommen werden - mit einem neuen Bußgeld. Lässt der Halter einen Wagen bei Eis und Schnee ohne Winterreifen auf die Straße oder ordnet es Fahrern sogar an, kostet dies künftig 75 Euro. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, der der Bundesrat am Freitag mit einigen Änderungen zustimmte. Fahrern drohen weiterhin 60 Euro Bußgeld.
Präzisiert werden - mit einer Übergangszeit von sieben Jahren - auch die Anforderungen an Winterreifen. Bei Eis, Schnee und Glätte sind derzeit Reifen mit M+S-Kennzeichnung vorgeschrieben. Ab 1. Oktober 2024 müssen sie laut der Verordnung das "Alpine-Symbol" mit einem Berg und einer Schneeflocke haben. Schon jetzt seien angebotene Winterreifen überwiegend damit gekennzeichnet, erläutert das Ministerium. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 gekauft werden, sollen bis 30. September 2024 genutzt werden können.
Der Reifenexperte des Autofahrerclubs ADAC, Ruprecht Müller, erläuterte: "Seit Einführung der Winterreifenpflicht gibt es wegen der wenig spezifischen Anforderungen einen weiten Bereich zulässiger Reifen. Genaue Definitionen der Wintereignung von M+S-Reifen gibt es bisher nicht." Künftig sollten Winterreifen daher zusätzlich mit dem bekannten Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sein. "Damit sind testgestützte Mindestanforderungen fürs Fahren auf Schnee definiert."
Der Beschluss des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Wenn sie die Vorschläge übernimmt, kann die entsprechende Verordnung in Kraft treten.
cst/AFP