Wie geht es weiter im Streit um Kältemittel für Klimaanlagen? Die EU schreibt ab 2013 die Substanz mit dem sperrigen Namen R 1234yf vor. Doch Daimler hält dieses Mittel für hochgefährlich und will es nicht in den Fahrzeugen der A- und B-Klasse einsetzen. Bei simulierten Unfällen soll sich nach Angaben des Stuttgarter Herstellers R1234yf im Motorraum entzündet haben und ein schädliches Gas freigesetzt worden sein.
Daimler riskiert mit dem Schritt möglicherweise eine saftige Strafe. Denn die EU verpflichtet die Autoindustrie dazu, nur noch solche Kältemittel zu verwenden, die maximal 150-mal so klimaschädlich sind wie CO2. Das gilt für R 1234yf - nicht aber für das Mittel R 134a, das Daimler derzeit verwendet und an dem die Schwaben festhalten wollen.
"Aus unserer Sicht geht Sicherheit vor Klimaschutz", sagte ein Konzernsprecher am Mittwoch. Auch andere Hersteller treibt die Kühlmittel-Frage um. So hatte Hyundai das neue Mittel zwischenzeitlich in seinem i30 verwendet - ob der Konzern es auch 2013 benutzt, ist laut einer Sprecherin noch offen.
Um Sanktionen abzuwenden, die nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bis hin zur Aberkennung der Typgenehmigung führen könnten, machen vor allem Daimler und der Branchenverband VDA Druck bei der Politik. Ihr Ziel: Eine Ausnahmegenehmigung für das alte Kältemittel R134a zu verlängern, die am 31. Dezember ausläuft. Man sei zuversichtlich, zu einer Einigung zu kommen, heißt es bei Daimler. Mindestens sechs Monate will die Branche so herausschlagen. Sollte dies nicht gelingen, wären Autos, deren Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erfolgte, nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts nicht "genehmigungskonform".
Zweifel an den Daimler-Tests
Ob das neue Mittel tatsächlich so gefährlich ist wie Daimler behauptet, bezweifeln manche Experten. So hat etwa der weltweite Verband der Automobilingenieure (SAE) den angeblich gefährlichen Stoff erneut untersucht - und Entwarnung gegeben. Das Fazit der Prüfer: R 1234yf ist für den Einsatz im Pkw sicher.
Dass es bei dem Boykott in Wahrheit nur um Geld geht, bestreitet man bei Daimler. Man habe für die Umstellung auf R 1234yf bereits viel in die Umrüstung von Werken und Maschinen investiert, sagt ein Sprecher. So käme eine Abkehr womöglich teurer als ein Festhalten an dem neuen Mittel. Wolfgang Lohbeck von der Umweltorganisation Greenpeace weist dagegen darauf hin, dass "ein Kilogramm R134a zwischen fünf und zehn Euro, ein Kilogramm des neuen R1234yf aber mindestens 150 Euro kostet". Rund 650 Gramm benötigt Daimler nach eigenen Angaben für eine Klimaanlage. Das wären also rund 100 Euro Differenz.
Und Umweltschützer Lohbeck hat noch einen zusätzlichen Punkt, der aus Sicht der Autobranche gegen das neue Produkt sprechen dürfte: Während das Patent für R 134a bereits abgelaufen ist, wird der Nachfolger R 1234yf lediglich von einem Gemeinschaftsunternehmen der US-Hersteller Dupont und Honeywell angeboten. Die hätten damit ein Monopol und könnten die Preise weitgehend frei bestimmen.
Greenpeace fordert die komplette Abkehr von Kältemitteln, die wie R 134a und R 1234yf mit Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) arbeiten - und bringt stattdessen eine Kühlung mit CO2 ins Spiel. Diese Technologie stand bereits vor einigen Jahren kurz vor der Serienreife. Der Branchenverband VDA sprach sich schon im September 2007 für die CO2-Kühlung aus und bekam sogar Beifall von den Umweltschützern. Doch am Ende schwenkte die Industrie auf die FKW-Variante um. Wohl vor allem auf Druck aus den USA, wie es heißt.
Daimler und VW in einem Boot
Aber nun will nicht nur Daimler die CO2-Kühlung wieder auspacken. "Wir schauen uns alle Optionen an", sagte der Sprecher. Dazu gehöre auch CO2. Allerdings müssten für eine Umrüstung noch mehrere technische Aspekte geklärt werden. So arbeiteten CO2-Klimaanlagen mit ganz anderen Druckverhältnissen. Auch dürfe die CO2-Konzentration im Wageninneren nicht zu hoch werden.
Aus Wolfsburg hört man ähnliche Töne: VW-Chefaufseher Ferdinand Piëch erklärte CO2 kürzlich zum "richtigen Kältemittel". Bis das komme, werde man aber weiter auf das alte R134a setzen. Durch einen cleveren Schachzug hat VW nicht den Zeitdruck wie Daimler: Denn die EU-Regel gilt vorerst nur für Autos, die ihre Typzulassung nach dem 1. Januar 2011 bekamen. Dazu gehören zwar Daimlers A- und B-Klasse - nicht aber Volkswagens Golf 7, der noch mit R134a zugelassen wurde. Er fällt erst 2017 unter die EU-Richtlinie.
rom/dpa-AFX
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