Goslar - Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar haben sich 2000 Experten die Köpfe heiß geredet - Themen wie die Führerscheinprüfung, Aggressivität auf der Straße und die Punktereform standen auf der Tagesordnung. Nun sind die Ergebnisse der Diskussionen veröffentlicht worden.
Die wichtigsten Expertenratschläge im Überblick.
Aggression im Straßenverkehr:
Gegen notorische Raser und Drängler hilft nach Ansicht der Experten vor allem eine verstärkte Verkehrsüberwachung. Im Klartext: mehr Polizei auf der Straße. Die Täter müssten öfter aufgespürt und zur Rechenschaft gezogen werden - dies schließe auch aggressive Radfahrer mit ein.
Außerdem wünscht sich der Verkehrsgerichtstag einen umfassenden Katalog mit Delikten, die Zweifel an der Fahreignung begründen. An einem solchen Katalog sollten sowohl die Polizei als auch jene Behörden mitarbeiten, die eine Fahrerlaubnis erteilen oder einziehen.
Geschwindigkeitskontrollen:
Blitzer als reine Geldeinnahmequelle - damit soll nach dem Willen des Verkehrsgerichtstags Schluss sein. Geblitzt werden solle nur dort, wo es der Sicherheit oder dem Schutz vor Lärm oder Luftverschmutzung diene. Nur so lasse sich die Akzeptanz für Tempokontrollen erhöhen.
Um die Ergebnisse überprüfen zu können, müssten Verteidiger und Sachverständige zudem alle erforderlichen Informationen erhalten und die Funktionsweise der Geräte checken können. Die Experten verlangen auch eine verbindlich Aus- und Fortbildung des Messpersonals sowie einheitliche Messprotokolle.
Fahrausbildung:
Noch mehr Fahrschüler als bisher sollen ihren Führerschein schon zu ihrem 17. Geburtstag machen, empfiehlt das Expertengremium. Die Altersgrenze könne sogar noch sinken: Es soll geprüft werden, ob schon 16-Jährige mit Begleiter ein Auto steuern dürfen. Unter den Experten bei der Tagung galt es als Konsens, dass das begleitete Fahren die Sicherheit junger Fahrer fördert und so auch Unfälle zu vermeiden hilft.
Keine Mehrheit fand der zuvor diskutierte Vorschlag, es müsse auch nach der Prüfung noch verpflichtende Fahrstunden und Sicherheitstrainings geben. So hatte etwa der ADAC gefordert, die Zeit in der Fahrschule müsse verlängert werden.
Ausdrücklich wies der Verkehrsgerichtstag darauf hin, dass ein Führerschein auch bezahlbar bleiben müsse. Dies hatte zuvor der Auto Club Europa (ACE) mit Hinweis auf die jetzt rund 1.800 Euro teure Ausbildung angemahnt. Er warf einem Teil der Fahrlehrer vor, schlecht auszubilden und auf einen Misserfolg ihrer Schüler zu spekulieren, um später mehr Stunden abrechnen zu können.
Schadensersatz:
Wer aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann und somit kein Geld verdient, erleidet einen sogenannten Erwerbsschaden. Um die juristische Aufarbeitung dieser Schäden zu verbessern, sollten die deutschen Gerichte nach Expertenmeinung spezialisierte Kammern oder Senate einrichten. Schwere Fälle sollten zudem nie von einem Richter allein entschieden werden.
Juristen stehen besonders bei Kindern oder Menschen in der Ausbildung vor dem Problem, kaum einen Maßstab zu haben, um einen Erwerbsschaden wegen späterer Berufsunfähigkeit schätzen zu können. Da es dafür aber mittlerweile spezialisierte Anwälte gebe, müssten auch Gerichte Spezialisten bestimmen, argumentierte der Verkehrsgerichtstag. Per Gesetz pauschal einen Schaden festzulegen, hielt die Mehrheit der Delegierten nicht für erforderlich.
Ob die Empfehlungen zu Gesetzen werden, hängt nach Ansicht erfahrener Teilnehmer davon ab, ob es um Fachfragen geht oder die Themen ideologisch besetzt sind. Ist Letzteres der Fall, schließt sich eine politische Debatte an - erst dann wird eine Umsetzung wahrscheinlich.
cst/dpa/dapd
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