Von Heiko Haupt
An der Form eines neuen Autos feilen Designer oft Jahre. Klar, dass man dieses Blech gewordene Gesamtkunstwerk vor Nachahmern schützen will. Schließlich haben etwa fernöstliche Autobauer in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, wie gern sie sich in Sachen Design bei westlichen Herstellern bedienen. Doch was in Deutschland als Designschutz gilt, hat vor allem Auswirkungen auf Reparaturkosten nach Unfällen - für deutsche Verbraucher.
Gerade bei sichtbaren Karosserieteilen dürfen die Hersteller sich nämlich auf den Schutz der Formen berufen - und den Nachbau durch Zulieferer untersagen. "Zu diesen sichtbaren Teilen zählen unter anderem Motorhauben, Scheinwerfer und Rückleuchten, Kotflügel oder auch das Autoglas", erläutert Alexander Vorbau vom Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA).
Seit vielen Jahren tobt rund um dieses Thema ein Streit, in dem der Begriff Reparaturklausel eine wichtige Rolle spielt. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass bestimmte Teile von dem Schutz ausgenommen sind und daher von anderen Anbietern nachgefertigt und verkauft werden dürfen - entweder grundsätzlich oder einige Jahre nach Markteinführung eines neuen Modells.
Drastischer Preisanstieg bei geschützten Teilen
Automobilclubs wie der ADAC versprechen sich von der Aufhebung des Schutzes mehr Wettbewerb auf dem Markt und in der Folge auch niedrigere Ersatzteilpreise. Demnach sind Ersatzteile für einen VW Golf, die unter den Schutz fallen, in der Zeit von 2006 bis heute um 40 Prozent im Preis gestiegen. Für rechtlich ungeschützte Ersatzteile wie Bremsbeläge muss der Kunde dagegen nur zwölf Prozent mehr als vor sechs Jahren zahlen.
Alles Quatsch, sagen dagegen die Hersteller, und beharren auf ihren Forderungen zum Erhalt des Designschutzes. Nach Angaben des Verbandes der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK) ist die Sache ohnehin nicht so schlimm, wie sie dargestellt wird. Nur etwa fünf Prozent aller Fahrzeugteile fielen überhaupt unter den Designschutz, von denen würde wiederum nur für die Hälfte der Schutz beantragt.
Außerdem weisen VDIK und auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) auf die hohe Qualität der Originalersatzteile hin - und darauf, dass die bei Zulieferern womöglich nicht so gut ausfällt. Zusätzlich wird dann noch die Sicherheit des Fahrzeugs aufgeführt, die im Falle einer Reparatur nur durch Qualität und perfekte Passgenauigkeit der Ersatzteile gewährleistet werden könne.
Natürlich gibt es auch zu all diesen Behauptungen Gegenargumente. So hören sich die genannten fünf Prozent aller Teile zwar nach recht wenig an - doch es handelt sich nun mal um die sichtbaren Teile, während zu den 95 Prozent der unsichtbaren auch eine Schraube an der Auspuffhalterung zählt. Vor allem aber ist es der Hinweis auf Qualität und Sicherheit, der die Zulieferer aufregt: "Die Hersteller versuchen immer wieder, den Sicherheitsaspekt einzubringen. Es geht hier aber um geschütztes Design. In Hinblick auf die Sicherheit müssen die Teile ganz andere Richtlinien erfüllen", so Alexander Vorbau.
Warten auf Entscheidungen
Dass sich Anhänger und Gegner des Designschutzes gegenseitig falsche oder irreführende Angaben vorwerfen, hängt auch damit zusammen, dass die Zukunft des Themas gar nicht so klar ist, wie es scheint. Seit langem wird versucht, die Sache europaweit einheitlich zu regeln. Bereits 2004 gab es einen Vorschlag der EU-Kommission zur Durchsetzung einer Reparaturklausel, so ADAC-Jurist Ulrich May. Doch seitdem der Vorschlag vorliegt, liegt er einfach, ohne dass Fortschritte auszumachen sind.
Gleichzeitig hat der VDA erklärt, er wolle sein Recht auf Durchsetzung des Designschutzes vorerst gar nicht nutzen. Doch das hat bei den Zulieferern keinen Beifall ausgelöst - im Gegenteil. Laut Ulrich May bietet eine solche freiwillige Selbsterklärung nämlich keinerlei Rechtssicherheit, der Nachbau eines geschützten Teiles wäre trotzdem eine Straftat, der Autohersteller könnte die Produktionsmaschinen und auch die Waren beschlagnahmen lassen.
Das führt vielfach dazu, dass Zubehör-Anbieter die teure Aufnahme einer Produktion bestimmter Ersatzteile lieber lassen. Denn es gibt, so May, durchaus Fälle, wo Hersteller trotz der Selbsterklärung auf den Designschutz gepocht haben.
Für den Kunden einer Reparaturwerkstatt jedenfalls bedeutet das aktuelle Teile-Monopol vor allem eines: Er hat keine Wahl, muss nehmen, was die Rechtslage ihm an Ersatzteilen und Preisen liefert. Er kann sich nicht aus eigenem Willen entscheiden, ob ihm das Teil aus Herstellerproduktion den Preis wert ist, oder ob er einfach darauf vertraut, dass auch ein Zulieferer Bleche zu einem passenden und dabei preiswerten Kotflügel biegen kann.
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