Berlin - Das Flensburger Punkteregister wird umgekrempelt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die vom Verkehrsministerium vorgelegte Reform der Verkehrssünderkartei beschlossen. Inkrafttreten wird die Reform aber wahrscheinlich nicht vor 2014. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen - und ob die Länder das Gesetz passieren lassen, ist noch unklar.
Die wichtigsten Änderungen der Reform im Überblick:
- Die Verstöße werden zwar mit weniger Punkten geahndet, dafür ist der Führerschein aber künftig schon mit acht Punkten weg. Bislang waren es 18.
- In Zukunft gibt es nur drei Punkte-Kategorien, bisher wurden bis zu sieben Punkte vergeben. Die Regelung im Groben: Was bislang mit einem oder zwei Punkten geahndet wird, bekommt nun einen Punkt - zum Beispiel die Benutzung eines Handys beim Fahren oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h außerhalb einer Ortschaft. Zwei Punkte drohen nach der Reform beispielsweise dann, wenn das Tempolimit mit 31 km/h oder mehr überschritten wird. Für besonders schwere Vergehen wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung oder schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren werden drei Punkte verhängt.
- Punkte gibt es nur noch für Vergehen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Wer in Zukunft ohne grüne Plakette in eine Umweltzone oder ohne Kennzeichen fährt und erwischt wird, muss dann eine höhere Geldbuße zahlen, bekommt aber nicht wie bisher einen Punkt in Flensburg. Bei der Übertragung der alten Strafen ins neue Register werden diese Punkte vom Konto gelöscht.
- Bislang wurde die Tilgungsfrist verlängert, sobald ein neuer Verkehrverstoß geahndet wurde. Das ändert sich: Die Punkte verjähren unabhängig voneinander, jeder einzeln. Allerdings wurden die Verjährungsfristen für schwere Verstöße deutlich angehoben - auf bis zu elf Jahre. Punkte für leichte Verstöße verjähren nach zwei Jahren.
- Ein sogenannter Punkte-Tacho soll drei Maßnahmenstufen umfassen: Bei einem Stand mit vier oder fünf Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei sechs oder sieben Punkten (Rot) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten (Schwarz) ist der Führerschein weg und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden.
- Derzeit sieht der Kabinettsentwurf vor, dass man nicht wie bisher durch den Besuch von Seminare Punkte tilgen kann. Diese Änderung ist im Bundestag umstritten: Die FDP fordert, dass freiwillige Seminarbesuche belohnt werden müssen. "Ohne Anreize gibt es keine Motivation", sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, der "Passauer Neuen Presse". Die Maxime von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) lautet dagegen: "Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys".
Ramsauer erhofft sich von der Neuregelung mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit. "Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlicheren Regelung getan", sagte er am Mittwoch.
Kritik an der Reform übt unter anderem der Auto Club Europa (ACE), der keine substanzielle Verbesserung sieht. Das neue System sei nicht minder kompliziert. "Für die Öffentlichkeit erschließt es sich immer noch nicht, worin der Vorteil dieser Art von Punktereform liegen soll", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner.
Derzeit haben neun Millionen Bürger Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Insgesamt rund 47 Millionen erfasste Punkte müssen in das neue sogenannte Fahreignungsregister umgerechnet werden.
cst/dpa/dapd