Berlin - E-Fahrzeuge sollen künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Kabinett in Berlin. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gewährt werden, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden - bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
Die Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere reine E-Fahrzeuge erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potentiale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität.
Mit der Vergünstigung werden Teile des vor einem Jahr vorgelegten "Regierungsprogramms Elektromobilität" umgesetzt. Ziel ist es, den "Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs zu verstärken".
Die Bundesregierung wünscht sich, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf den Straßen fahren. Experten der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) hatten dieses Ziel bei den derzeitigen Umständen für utopisch erklärt und kürzlich dazu aufgefordert, den Kauf von Elektromobilen durch politische Maßnahmen attraktiver zu machen.
cst/dpa
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