Von Michael Kröger
Berlin - Sinn für Dramaturgie kann man Peter Ramsauer nicht absprechen. Seit vor zwei Wochen erste Details der Reform der Flensburger Verkehrssünder-Datei durchsickerten, wartet die Republik gespannt auf das neue Regelwerk. Am Dienstag ist es soweit: Der Minister will die Reform vorstellen.
Wer einen fertigen Entwurf erwartet, dürfte allerdings enttäuscht werden. Denn zentrale Fragen bleiben offen. Den Entwurf verstehe man als Diskussionsgrundlage, heißt es dazu im Bundesverkehrsministerium. Details wollte man aber auch am Montag noch nicht preisgeben.
Der wichtigste Punkt - die Behandlung der Altpunkte - ist in dem Papier ohnehin noch nicht geregelt. Wie SPIEGEL ONLINE erfuhr, werden zwei Möglichkeiten diskutiert: Die bestehenden Punkte werden nach einer bestimmten Formel umgerechnet und in das neue System transformiert. Wie der Umrechnungsschlüssel ausgestaltet ist, ist dem Vernehmen nach nicht abschließend geklärt.
Als zweite Möglichkeit kommt in Betracht, das alte Punkteregister für eine Übergangszeit fortzuführen. Die Gegner dieses Vorschlags verweisen aber auf den massiven bürokratischen Aufwand und die schwierige Verrechnung der Punktekonten.
Offen ist auch die Behandlung der Grenzfälle, die dabei unvermeidlich auftauchen. Denn es ist durchaus denkbar, dass ein Verkehrssünder nach der Umrechnung mehr als acht Punkte auf dem Konto hat und seinen Führerschein eigentlich sofort abgeben müsste. Diese Grenzfälle sollen nach Möglichkeit zu Gunsten des jeweiligen Betroffenen ausgelegt werden, heißt es.
Verjährungsfrist wird verlängert
Ein weiteres heiß diskutiertes Thema betrifft die Verjährung. Nach der neuen Regelung sollen die Punkte nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, unabhängig davon, ob der Verkehrssünder in der Zeit noch weitere Punkte gesammelt hat. Kritiker hatten das als Rabatt für Raser interpretiert.
Dem Einwand will Ramsauer nun durch eine Verlängerung der ursprünglich geplanten Frist begegnen. Delikte, die mit einem Punkt geahndet werden, sollen künftig nach 2,5 Jahren gelöscht werden, die schweren 2-Punkte-Delikte nach 5 Jahren.
Heftig umstritten ist allerdings noch die Frage, welcher Zeitpunkt für die Eintragung der Punkte entscheidend sein soll - der Moment der Tat oder der Moment, an dem das Ordnungswidirigkeitsverfahren Rechtskraft erlangt. Im alten System hatte der Gesetzgeber auf den Tatzeitpunkt abgestellt, um die Betroffenen daran zu hindern, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, um zu verhindern, dass die Verjährung der Altpunkte aufgehoben wird. Im Zuge der Reform wollen einige jetzt wieder die Rechtskraft des Verfahrens als entscheidenden Zeitpunkt festlegen.
Die ersten Eckpunkte der Reform hatte die "Bild"-Zeitung vor zwei Wochen beschrieben, demnach gibt es künftig drei Kategorien von Verkehrsverstößen:
Gleichzeitig sinkt die Grenze für den Verlust des Führerscheins auf acht statt bisher 18 Punkte. Ziel ist ein Plus an Transparenz. Denn im Laufe der Jahre ist in diesem Bereich ein Regelungsdickicht entstanden, das für Laien nicht mehr zu durchdringen ist.
Wer nun Vorteile aus der Reform zieht und wer eher schlechter gestellt ist, dürfte erst nach langer Diskussion feststehen. Nach Überzeugung von Verkehrspsychologen dürfte die geplante Acht-Punkte-Grenze zunächst für die allermeisten Autofahrer wie eine deutliche Verschärfung wirken und daher heilsame Wirkung haben.
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