Eine Frau aus Niederbayern hatte sich 2008 einen gefälschten Führerschein auf den Philippinen besorgt. Unter Angabe eines Scheinwohnsitzes in Ungarn hatte sie sich wenig später das Dokument von den dortigen Behörden umschreiben lassen.
Anfang 2010 bemerkten die deutschen Behörden den Schwindel, das Landratsamt Passau erließ ein Fahrverbot gegen die Frau - zu Unrecht. Das Bayerische Verwaltungsgericht urteilte am 3. Mai 2011, dass der Führerschein in Deutschland anerkannt werden müsse, weil nur die ausstellende Behörden in Ungarn das Dokument für ungültig erklären können.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Az. 11 C 10.2938, Az. 11 CS 10.2939, Az. 11 C 10.2940
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