In sogenannten Spielstraßen dürfen Autos höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Ein recht dehnbarer Begriff, und so ist das Tempo immer wieder Thema von Verhandlungen. Das Amtsgericht Leipzig etwa definierte in einem Urteil vom 16. Februar 2005 die Schrittgeschwindigkeit mit 15 km/h - mit einer kuriosen Begründung. Denn das Tempo gilt auch für Fahrradfahrer. Und wenn die langsamer unterwegs sind, besteht die Gefahr einen Sturzes.
Amtsgericht Leipzig; Az. 215 OWi 500 Js 83213/04
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