Kuriose Verkehrsrecht-Urteile: Autofahrer haftet nicht für Hühnertod

Von Roman Büttner

4. Teil: Geschwindigkeitsüberschreitung bei Durchfallerkrankung?

Stiller Ort: Eine Toilettenanlage in einer Maßregelvollzugsklinik in DortmundZur Großansicht
dapd

Stiller Ort: Eine Toilettenanlage in einer Maßregelvollzugsklinik in Dortmund

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte 1996 einen pikanten Fall zu verhandeln. Ein Autofahrer litt unter einer Durchfallerkrankung. Um möglichst schnell den nächsten Parkplatz zu erreichen und dort seine Notdurft zu verrichten, fuhr der Mann außerorts 50 km/h zu schnell und war deshalb zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Mark und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Denn, so hieß es, notfalls sei das Geschäft auch während der Fahrt zu erledigen gewesen. Dagegen legte der Autofahrer Berufung ein.

Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der Amtskollegen auf und ordnete eine erneute Verhandlung an. Es müsse abgewogen werden zwischen dem Schamgefühl des Betroffenen (er war nicht allein an Bord) und der Sicherheit im Straßenverkehr. Das Amtsgericht hätte überprüfen müssen, ob sich der Mann nur durch die Geschwindigkeitsübertretung aus seiner misslichen Lage hätte befreien können.

Wie der Fall schließlich ausging, ist leider nicht dokumentiert, das Amtsgericht Grünstadt konnte keine Auskunft erteilen.

Oberlandesgericht Zweibrücken; Az. 1 Ss 291/96

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insgesamt 45 Beiträge
fritzlothar 06.01.2013
..ist es gut und richtig, jemanden vollständig zu überführen oder auf frischer Tat zu ertappen, bevor man ihn verurteilt. Aber manchmal -wie hier- ist ein Richter so weltfremd und völlig absurd, daß es mit dem realen Leben nichts [...]
..ist es gut und richtig, jemanden vollständig zu überführen oder auf frischer Tat zu ertappen, bevor man ihn verurteilt. Aber manchmal -wie hier- ist ein Richter so weltfremd und völlig absurd, daß es mit dem realen Leben nichts mehr zu tun hat. So etwas ist skandalös aber leider nicht selten...
mit der Fahrradbegründung ist echt top - entweder war der Richter Radrennfahrer oder hat noch nie auf so einem Esel gesessen...
mit der Fahrradbegründung ist echt top - entweder war der Richter Radrennfahrer oder hat noch nie auf so einem Esel gesessen...
Ipolit05 06.01.2013
... eines Sturzes. Danke
... eines Sturzes. Danke
wwwwalter 06.01.2013
Recht und Gerechtigkeit sind in der Justiz leider immer wieder mal nicht deckungsgleich, das lässt sich nicht nur im Verkehrsrecht nachweisen. So etwas passiert immer dann, wenn sich der Richter zu 100 % auf das geschriebene [...]
Recht und Gerechtigkeit sind in der Justiz leider immer wieder mal nicht deckungsgleich, das lässt sich nicht nur im Verkehrsrecht nachweisen. So etwas passiert immer dann, wenn sich der Richter zu 100 % auf das geschriebene Gesetz verlassen, und den gesunden Menschenverstand komplett abschalten muss. Richter, die so etwas entscheiden (müssen) sind arme Tröpfe. Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen und hätte das Gefühl, meinen Beruf verfehlt zu haben. Das ist so ähnlich wie im Fussballstadion, wenn der Schiri eine krasse Fehlentscheidung trifft, diese aber unverrückbar bleibt, obwohl sich ein Großteil der Zuschauer vom Gegenteil überzeugen konnte, und auch jeder Fersehzuschauer den Fehler bemerkt hat.
dishmaster 06.01.2013
Wirklich eine tolle Begründung! Ich denke, es wäre auch durchaus für Fahrradfahrer zumutbar, in einer solchen Zone sein Fahrrad zu schieben, falls er das Höchsttempo, das wohl eher bei 5 km/h liegen dürfte, nicht unfallfrei [...]
Wirklich eine tolle Begründung! Ich denke, es wäre auch durchaus für Fahrradfahrer zumutbar, in einer solchen Zone sein Fahrrad zu schieben, falls er das Höchsttempo, das wohl eher bei 5 km/h liegen dürfte, nicht unfallfrei bewältigen kann. Schneller käme er auf den Rad eh nicht voran, falls es sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hielte.
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  • Sonntag, 06.01.2013 – 09:29 Uhr
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