Ein Gericht hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mit 1,75 Promille Restalkohol im Blut am Steuer eines Autos erwischt wurde. Das Problem: Der Mann wurde nicht während der Fahrt ertappt, sondern schlief bei laufendem Motor in dem stehenden Wagen.
Das Karlsruher Landesgericht hob diese Entscheidung auf. In der Begründung heißt es, man könne den Beginn der Trunkenheitsfahrt nicht zweifelsfrei belegen. Somit bestehe die Möglichkeit, dass der Mann während seiner Fahrt einen noch deutlich höheren Blutalkoholspiegel gehabt haben könnte. Die Konzentration könnte also über 3,75 Promille gelegen haben. Somit wäre er rechtlich schuldunfähig.
Landesgericht Karlsruhe; Az. 1 Ss 102/04
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Auto | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Fahrkultur | RSS |
| alles zum Thema Abgefahren | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH