Kuriose Verkehrsrecht-Urteile: Autofahrer haftet nicht für Hühnertod

Von Roman Büttner

5. Teil: Betrunken und Führerschein behalten

Überprüfung: Polizisten kontrollieren einen Autofahrer in HamburgZur Großansicht
dapd

Überprüfung: Polizisten kontrollieren einen Autofahrer in Hamburg

Ein Gericht hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mit 1,75 Promille Restalkohol im Blut am Steuer eines Autos erwischt wurde. Das Problem: Der Mann wurde nicht während der Fahrt ertappt, sondern schlief bei laufendem Motor in dem stehenden Wagen.

Das Karlsruher Landesgericht hob diese Entscheidung auf. In der Begründung heißt es, man könne den Beginn der Trunkenheitsfahrt nicht zweifelsfrei belegen. Somit bestehe die Möglichkeit, dass der Mann während seiner Fahrt einen noch deutlich höheren Blutalkoholspiegel gehabt haben könnte. Die Konzentration könnte also über 3,75 Promille gelegen haben. Somit wäre er rechtlich schuldunfähig.

Landesgericht Karlsruhe; Az. 1 Ss 102/04

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insgesamt 45 Beiträge
fritzlothar 06.01.2013
..ist es gut und richtig, jemanden vollständig zu überführen oder auf frischer Tat zu ertappen, bevor man ihn verurteilt. Aber manchmal -wie hier- ist ein Richter so weltfremd und völlig absurd, daß es mit dem realen Leben nichts [...]
..ist es gut und richtig, jemanden vollständig zu überführen oder auf frischer Tat zu ertappen, bevor man ihn verurteilt. Aber manchmal -wie hier- ist ein Richter so weltfremd und völlig absurd, daß es mit dem realen Leben nichts mehr zu tun hat. So etwas ist skandalös aber leider nicht selten...
mit der Fahrradbegründung ist echt top - entweder war der Richter Radrennfahrer oder hat noch nie auf so einem Esel gesessen...
mit der Fahrradbegründung ist echt top - entweder war der Richter Radrennfahrer oder hat noch nie auf so einem Esel gesessen...
Ipolit05 06.01.2013
... eines Sturzes. Danke
... eines Sturzes. Danke
wwwwalter 06.01.2013
Recht und Gerechtigkeit sind in der Justiz leider immer wieder mal nicht deckungsgleich, das lässt sich nicht nur im Verkehrsrecht nachweisen. So etwas passiert immer dann, wenn sich der Richter zu 100 % auf das geschriebene [...]
Recht und Gerechtigkeit sind in der Justiz leider immer wieder mal nicht deckungsgleich, das lässt sich nicht nur im Verkehrsrecht nachweisen. So etwas passiert immer dann, wenn sich der Richter zu 100 % auf das geschriebene Gesetz verlassen, und den gesunden Menschenverstand komplett abschalten muss. Richter, die so etwas entscheiden (müssen) sind arme Tröpfe. Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen und hätte das Gefühl, meinen Beruf verfehlt zu haben. Das ist so ähnlich wie im Fussballstadion, wenn der Schiri eine krasse Fehlentscheidung trifft, diese aber unverrückbar bleibt, obwohl sich ein Großteil der Zuschauer vom Gegenteil überzeugen konnte, und auch jeder Fersehzuschauer den Fehler bemerkt hat.
dishmaster 06.01.2013
Wirklich eine tolle Begründung! Ich denke, es wäre auch durchaus für Fahrradfahrer zumutbar, in einer solchen Zone sein Fahrrad zu schieben, falls er das Höchsttempo, das wohl eher bei 5 km/h liegen dürfte, nicht unfallfrei [...]
Wirklich eine tolle Begründung! Ich denke, es wäre auch durchaus für Fahrradfahrer zumutbar, in einer solchen Zone sein Fahrrad zu schieben, falls er das Höchsttempo, das wohl eher bei 5 km/h liegen dürfte, nicht unfallfrei bewältigen kann. Schneller käme er auf den Rad eh nicht voran, falls es sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hielte.
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  • Sonntag, 06.01.2013 – 09:29 Uhr
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