Wer seinen gestohlenen Wagen von der Kaskoversicherung ersetzt bekommen möchte, sollte stets den korrekten Kilometerstand seines Fahrzeugs kennen. Das Landgericht Coburg hatte im März einen Fall zu verhandeln, bei dem das Opfer der Autodiebe seiner Assekuranz einen Tachostand von "circa 130.000 Kilometer" nannte. Die Versicherung hatte jedoch herausgefunden, dass der Zähler bereits ein halbes Jahr zuvor bei einem Stand von eben 130.000 Kilometer ausgewechselt wurde. Deshalb lehnt sie die Schadensregulierung ab.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass Fahrer des Wagens nach dem Austausch des Tachos noch mindestens 13.680 Kilometer gefahren sein musste. Damit liegt eine Falschangabe vor, denn ein Circa-Wert darf maximal zehn Prozent von der tatsächlichen Laufleistung abweichen. In diesem Fall ging das Diebstahlopfer also leer aus - die Versicherung musste nicht zahlen.
Landgericht Coburg; Az 14 O 122/07
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