Das Oberlandesgericht Hamm hatte 1996 folgenden Fall zu verhandeln: Ein Autofahrer hat sein Fahrzeug in der Nähe eines Hühnerstalls geparkt und dann die Tür zugeschlagen. Das Geräusch versetzt die Tiere in Panik - 143 Vögel starben. Der Eigentümer der Tiere verklagte daraufhin den Autofahrer auf Schadensersatz.
Doch das Gericht wies die Klage ab. In der Begründung hieß es, die Empfindlichkeit der Hühner hänge mit der Haltung in den engen Stallungen zusammen, das Risiko trage der Tierhalter.
Oberlandesgericht Hamm; AZ 13 U 121/96
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