Von Kurt F. de Swaaf
Es ist kurz vor eins, Marc H. droht zu spät zu kommen. Der Stau auf der A5 und die Baustelle am berüchtigten Walldorfer Kreuz haben ihm mehr als eine halbe Stunde geraubt, die anschließende Fahrt durch die Dörfer den letzten Nerv. Nun steht der Geschäftsmann am Bammentaler Bahnhof vor einer roten Ampel und starrt frustriert auf die herumschwärmenden Schülerscharen. Endlich grün. Die Kinder sind auf dem Gehsteig, die gerade Strecke nach vorne ist frei.
Marc H. gibt Gas, doch noch bevor er in den dritten Gang schalten kann, warnt ihn eine freundliche Stimme: In 250 Metern wird eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt, hier sind nur 50 km/h erlaubt. Und in der Tat steht am Straßenrand ein weißer Kombi, hinter dessen Heckscheibe Marc H. das lauernde Auge einer Radarfalle erkennt. Sein Navigationsgerät hat ihm soeben ein saftiges Bußgeld erspart.
Zukunftsmusik? Nein. Die Geschichte von Marc H. ist zwar fiktiv, aber die Technik gibt es bereits. Die neueste Generation elektronischer Beifahrer kennt – nach Installierung entsprechender Software – nicht nur die fest installierten und in Datenbanken erfassten "Starenkästen", sondern vermag auch kurzfristig aufgestellte Blitzer zu melden. Eine drahtlose Verbindung zu einem sogenannten Smartphone macht es möglich. Wer ein solches PDA-Mobiltelefon besitzt, kann mobile Geschwindigkeitskontrollen direkt an sein Navigationssystem melden. Die Position wird dann in kürzester Zeit im zentralen Datenbestand registriert und anderen Nutzern bekannt gegeben.
Kauf ist legal, Nutzung illegal
Den Gesetzeshütern sind die GPS-gestützten Petzer natürlich ein Dorn im Auge. "Nach unserer Auffassung fallen so ausgestattete Navigationsgeräte unter Paragraf 23, Absatz 1B der Straßenverkehrsordnung", erklärt Dietmar Enkel vom baden-württembergischen Innenministerium in Stuttgart. Der Text untersagt Autofahrern, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen". "Die Verbotsnorm ist diesbezüglich erfüllt", stellt Enkel in feinstem Beamtendeutsch fest.
Sein Berliner Kollege im Bundesverkehrsministerium, Richard Schild, wird noch deutlicher. "Der Kauf solcher Technik ist zwar legal, doch ihre Nutzung im Fahrzeug rundweg verboten", sagt der Beamte, und fährt fort: "Der Zweck ist entscheidend. Die Benutzer handeln im Vorsatz zur Umgehung der Verkehrsregeln. So was kann ernste strafrechtliche Konsequenzen haben."
Guido Peters von der Firma Eifrig Media sieht das allerdings anders. Das Hamburger Unternehmen betreibt eine auf Radarfallen-Informationen spezialisierte Internetseite und verkauft dort auch die notwendige Software zum Aufrüsten der Navigationsgeräte. "Der Gebrauch solcher Informationssysteme liegt in einer Grauzone", erklärt der Händler. "Es gibt bisher kein einziges Gerichtsurteil zu dieser Thematik. Die Anwälte streiten sich noch darüber, ob die Anwendung wirklich illegal ist."
Das Gerät kann nämlich nicht erkennen, ob der Blitzkasten auch tatsächlich geladen ist. Genau dort liegt laut Peters der juristische Haken. Technik zur Erfassung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen ist der Firma jedoch zu heikel und wird nicht von ihr verkauft. Eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sind Radarwarngeräte nach Guido Peters Meinung nicht – eher im Gegenteil: "Wer kurz abgelenkt ist und nur wenig zu schnell fährt, wird durch das System rechtzeitig gewarnt und bremst nicht abrupt. Raser sind nicht unsere Zielgruppe."
TomTom International: "Mehr Sicherheit auf den Straßen"
Die Hersteller stoßen in dasselbe Horn. "Mit unseren Produkten wollen wir die Sicherheit auf den Straßen fördern", betont Anette Hendrickx, Sprecherin bei TomTom International in Amsterdam, gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Nach unseren Beobachtungen fahren die Menschen nicht schneller, wenn sie eine Radarwarnfunktion auf ihrem Navigationsgerät haben. Sie machen jedoch keine Notbremsungen mehr beim Sehen eines Blitzkastens und verursachen so keine Auffahrunfälle."
In ihren Werbetexten lockt die Firma jedoch auch mit anderen Vorteilen. Die mit Radarwarnung ausgestatteten Geräte fördern nicht nur "sicheres Fahrverhalten", heißt es dort, sondern helfen auch "Strafen zu vermeiden", bieten "ein komplett neues Fahrerlebnis" und runden "das Fahrvergnügen optimal ab". Sorgfaltig gewählte Worte, die trotzdem eine ganz klare Botschaft vermitteln.
Es fällt schwer zu glauben, dass Radarwarngeräte keinen Einfluss auf die Raserei im Straßenverkehr haben. Werden doch Geschwindigkeitskontrollen von vielen Autofahrern als Zumutung empfunden, als Zeichen staatlicher Bevormundung oder gar als "Abzocke", ein gesetzlich abgesegneter Griff in die Taschen freier Bürger, denen hierzulande bekanntlich freie Fahrt zusteht. Und so manchen Rasern fehlt dabei jegliches Unrechtsbewusstsein - ihnen kommen solche Warnsysteme gerade recht.
Ohnmacht der Gesetzeshüter
Der Markt für GPS-Radarwarntechnik wächst weiter und bereitet an offiziellen Stellen Sorgen. Denn man sieht es den Navigationshilfen nicht an, ob sie aufgerüstet sind oder nicht. Ein Hauptkommissar der Heidelberger Verkehrspolizei bringt die derzeitige Ohnmacht der Gesetzeshüter auf den Punkt: "Wir haben keine Handhabe gegen solche Geräte und keine Weisung, Autofahrer diesbezüglich zu kontrollieren", erklärt er.
Der Mann möchte nicht namentlich zitiert werden, wohl wissend um die Brisanz seiner Aussage. Trotzdem warnt er Temposünder vor einem falschen Gefühl der Sicherheit, denn schließlich verfügt auch die Polizei über moderne Technik. "Versuchen Sie mal, einer Laserpistole zu entgehen", meint der Beamte grimmig. Das Wettrüsten geht weiter.
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