Eine alte Frau hat Angst vor Einbrechern und zerriss ein Vermögen aus Banknoten. Jetzt entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof: Das Geld ist nicht verloren.
...den Wert als echt erkannter aber zerstörter Scheine oder Münzen abzüglich der Summe aus den Kosten für die Untersuchung auf Echtheit und dem Herstellungswert der Zahlungsmittel zu erstatten.
Ersetzt wird ab 50% aufwärts.
Man nehme 2 Scheine. Schneide jeweils das entgegengesetzte Drittel ab.
Dann hat man 2 Scheine zu 2/3 und einen "neuen" Schein, dem halt das mittlere Drittel fehlt.
Ersetzt werden somit 3 für zwei Scheine.
Rinse and Repeat for infinite money :-)
...richtig. Die alte Dame ist offensichtlich verwirrt und konnte die Tragweite ihres Tuns nicht richtig einschätzen.
dass der alten Dame das Geld ersetzt wird. Ich hoffe, dass sie noch etwas davon haben wird.
Wie kann eine Bank mit Milliardenvermögen und bestbezahlten Behördenmitarbeitern überhaupt in so einem Fall eine Pflegerin zwingen jahrelang zu prozessieren. Nein, es geht hier nur darum zu beweisen wie wichtig die Arbeitsplätze in dieser Anstalt sind, die von unser aller Arbeit finanziert werden. Sollen wir Zahler uns das noch länger gefallen lassen?
.... für die Gesellschaft.
Nur weil jemand nicht pfleglich mit des Deutschen zweitliebstens Dingens umgegangen ist, will die Bundesbank die Menschen bestrafen? Das kommt in der Verwerflichkeit gleich nach dem vorsätzlichen Beschädigen eines Autos, das vor Gericht härter bestraft wird, als das Totschlagen einer Katze.
Stimme dem Vorposter 100% zu. Jeder normal geformte Mensch in dieser Welt würde ohne Aufhebens die Scheine gegen eine Gebühr ersetzen. Aber es geht hier um eine Industrie die davon lebt das gesunde Rechtsempfinden zu deformieren und von jahrelangen Prozessen deren Lebensunterhalt zu generieren.
@darkmattenergy sieht die Thematik zu schlicht. Es ist sehr wohl wichtig Rechtssicherheit zu erlangen. Von den bisher erstatteten Betraegen bliebe uebrigens in den meisten Faellen kaum etwas uebrig. Betragen doch die Aufwendungen fuer das Zusammenklauben beschaedigter Banknoten etc. oft eine hoehere Summe als der Nominalwert der Note.
Zitat von trubitz
@darkmattenergy sieht die Thematik zu schlicht. Es ist sehr wohl wichtig Rechtssicherheit zu erlangen. Von den bisher erstatteten Betraegen bliebe uebrigens in den meisten Faellen kaum etwas uebrig. Betragen doch die Aufwendungen fuer das Zusammenklauben beschaedigter Banknoten etc. oft eine hoehere Summe als der Nominalwert der Note.
Ich denke eher, dass die Schnipsel gezählt und dann entsorgt wurden.
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