Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin (Archivbild): Seit 2004 aktiv, leg das Gremium den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Darin steht, welche Medikamente und Therapien den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der GBA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich im Gesudheitswesen.