Berlin - Medizin kann ohne Vertrauen nicht funktionieren: Der Patient vertraut darauf, dass der Arzt alles dafür tut, um ihn gesünder zu machen und Leiden zu lindern. Geht dabei etwas schief, wiegen die Fehler schwer. Zehntausende Patienten beschweren sich jährlich, weil sie den Verdacht oder handfeste Belege dafür haben, dass Ärzte ihnen geschadet haben. Das neue Patientenrechtegesetz, das der Bundesrat am Freitag gebilligt hat, soll die Position der Patienten gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen stärken.
Das Gesetz fasst in großen Teilen bestehende Rechte der Patienten an zentraler Stelle zusammen. Nun regelt ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag die Beziehungen zwischen Arzt und Patient. Zentral ist, dass Patienten verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden sollen. Der Arzt muss sie auf Kosten hinweisen, die nicht übernommen werden. Zur Aufklärung über Risiken muss es rechtzeitig ein persönliches Gespräch führen.
Beweislastumkehr nur bei groben Fehlern
Glaubt ein Patient, Opfer eines Ärztefehlers geworden zu sein, soll es für ihn künftig leichter werden, vor Gericht zu seinem Recht zu kommen. Bei einfachen Fehlern bleibt es dabei, dass der Patient den Fehler und den Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen muss. Bei groben Fehlern aber muss der Arzt zeigen, dass der nachgewiesene Fehler nicht Ursache des Schadens war. Dies ist bisher zwar aufgrund von Gerichtsurteilen bereits gängige Praxis - stand aber in keinem Gesetz. Krankenkassen sollen Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen, etwa mit Gutachten.
"Wir wollen, dass Patient und Arzt sich auf Augenhöhe gegenübertreten", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Bahr verteidigte die Beschränkung der Beweislastumkehr auf grobe Fehler. Andernfalls werde sich eine defensive Vermeidungsmedizin entwickeln - Ärzte müssten aber weiter auch Risiken für Schwerkranke eingehen können. Wichtig sei eine Fehlervermeidungskultur: "Dazu werden Beschwerdemanagements im Krankenhaus eingeführt."
Diskussion um Entschädigungsfonds
Das Gesetz legt fest, dass Patientenakten vollständig und sorgfältig geführt werden müssen, Patienten bekommen ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Krankenkassen müssen in der Regel binnen drei Wochen über einen Antrag auf bestimmte Behandlungen entscheiden. Wenn die Kasse keinen triftigen Grund dafür nennt, dass es länger dauert, gilt dies automatisch als Genehmigung.
"Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es gelte vor allem, die Patientenrechte greifbar zu machen, so dass die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt rückten.
Opposition und Länder hatten vergeblich unter anderem einen Entschädigungsfonds gefordert: Opfern von Ärztefehlern sollte so im Zweifelsfall unbürokratisch geholfen werden können. Zuletzt hatte aber der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), einen neuen Vorstoß gemacht. Ein solcher Fonds könnte demnach über eine Stiftung mit Geldern aus Spenden und Gerichtsurteilen gespeist werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warf der Koalition vor, Patienten zu wenig vor Ärztefehlern zu schützen. "Das Beste an diesem Gesetz ist, dass es es gibt, und dass es dann änderbar ist", sagte die Gesundheitsexpertin des Verbands, Ilona Köster-Steinebach. So gebe es vor Gericht bereits patientenfreundliche Urteile bei einfachen Fehlern und nicht nur bei groben. "Nun besteht die Befürchtung, dass sich die patientenfreundliche Entwicklung des Rechts verlangsamt."
Von Basil Wegener, dpa
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