Behandlungsfehler: Tausende Patienten beschweren sich bei der Ärztekammer
Die Gutachterstellen der Ärztekammern geben immer mehr Patienten im Streit über Behandlungsfehler recht. Die Zahl der geschädigten Patienten und der Beschwerden ist 2011 gestiegen. Doch die Dunkelziffer ist hoch, der Weg für die Patienten beschwerlich.
Berlin - Die Zahl der bei den Ärztekammern registrierten Medizinerfehler nimmt zu: 99 Menschen sind 2011 an den Folgen der untersuchten Ärztefehler gestorben, 2010 waren es 87 Patienten. Das ist das Ergebnis einer Behandlungsfehler-Statistik, die die Bundesärztekammer am Dienstag in Berlin präsentierte. Demnach waren 2287 Behandlungen oder Diagnosen falsch, oder die Patienten wurden nicht richtig über die Risiken der Behandlung aufgeklärt. Insgesamt hatten sich 11.107 Patienten bei den Gutachterstellen und Schlichtungskommissionen der Ärztekammern beschwert.
Aber längst nicht jeder, der sich mit einem Knochenbruch, einer infizierten Wunde oder einer Arznei von seinem Arzt falsch behandelt fühlt, wird in den Zahlen erfasst. Nur gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bewertet. Den Rest verhandeln Haftpflichtversicherer, der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder Gerichte.
Patienten geht es um mehr als Geld
Die eigene Statistik hält der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Johann Neu dennoch für repräsentativ. "Wenn man sich die Statistiken der Versicherer oder des MDK ansieht, stellt man fest, dass die Schwerpunkte der Behandlungsfehler dieselben sind", sagte Neu SPIEGEL ONLINE.
Dass ein Patient in einem Ärztekammer-Verfahren Recht bekommt, heißt zudem nicht, dass er automatisch eine Entschädigung erhält. Zwar entschieden die Schlichtungsstellen 2011, dass 1901 Patienten wegen eines Behandlungsfehlers einen Entschädigungsanspruch haben, doch nicht in allen Fällen wird diese Entscheidung von beiden Seiten akzeptiert. Schlimmstenfalls müssen die Patienten vor Gericht ziehen. In 86 Prozent der Fälle hätten die Patienten anstandslos Geld von den Versicherern bekommen, sagt Neu. "Nur in drei Prozent der Fälle ging es vor Gericht. Und in elf Prozent der Fälle wollten die Patienten gar kein Geld."
"Eine völlig fehlerfreie Behandlung wird es nie geben. Schon daraus resultiert die Verpflichtung, alles dafür zu tun, das Risiko so klein zu halten wie irgend möglich", sagte Crusius. Er verwies darauf, dass die Ergebnisse der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen seit zwölf Jahren mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) in einer bundesweiten Statistikdatenbank erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse würden von der Ärzteschaft für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln, sagte Crusius.
Für die tatsächliche Zahl der Fehler bei jährlich Millionen von Behandlungen gibt es nur Schätzungen: Das Bundesgesundheitsministerium geht von einer Spanne zwischen 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehlern pro Jahr aus.
Die Dunkelziffer ist hoch, der Weg für Patienten beschwerlich
Dass die Dunkelziffer der Behandlungsfehler so hoch ist, liegt auch an dem beschwerlichen Weg, der vor den Patienten liegt: Sie müssen beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Zudem gibt es für die Hilfestellung verschiedene Ansprechpartner wie die Beschwerdestellen in Krankenhäusern, die Krankenkassen, die Gutachterkommissionen und Schiedsstellen. Einen Überblick, wie betroffene Patienten vorgehen sollten, gibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit auf seiner Webseite.
Das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten könne durch das von der Bundesregierung geplante Patientenrechtegesetz entkrampft werden, meint Schlichtungsstellen-Geschäftsführer Neu. An der Ausgangssituation, dass der Patient einen Behandlungsfehler zu beweisen hat, ändere sich zwar nichts, sagt Neu. "Aber es wird erstmals die Informationspflicht des Arztes aufgelistet und beschrieben. Das heißt, der Patient kann sich ein Bild machen, was ihm der Arzt erzählen muss."
Kritikern geht das geplante Gesetz nicht weit genug. So fordern etwa die Grünen, die Beweislast bei Behandlungsfehlern umzukehren. Dann müsste der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht die Ursache eines Schadens ist.
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- Dienstag, 19.06.2012 – 14:16 Uhr
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- Dennis Ballwieser ist Arzt. In München machte er Narkose, in Hamburg schreibt er über Medizin. Er ist Redakteur im Ressort Gesundheit bei SPIEGEL ONLINE.

Weitere wichtige Ansprechpartner sind laut Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen: Viele können eine außergerichtliche Rechtsberatung vermitteln oder ein Gutachten durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung einholen. Dieses ist für Ärzte und Krankenhäuser zwar nicht bindend, kann aber bei einem Gerichtsverfahren nützlich sein.
Ebenfalls Hilfe bieten Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder Patientenberatungsstellen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland betreibt unter der Rufnummer 0800-0117722 ein bundesweites kostenloses Beratungstelefon.
Die Kommissionen haben für Patienten den Vorteil, dass ihre Arbeit für sie kostenlos ist, allerdings wird ihnen vorgeworfen, dass sie nicht komplett unabhängig sind, da sie zu den Ärztekammern gehören. Vorsitzender der Gutachterkommission ist ein Jurist, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, hinzu kommen zwei ärztliche Mitglieder, von denen mindestens einer im gleichen Fachgebiet arbeiten muss wie der betroffene Arzt.
Das Einschalten der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen ist freiwillig, die Fälle sollten noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein und dürfen in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Sind Patient oder Arzt mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können sie anschließend noch vor Gericht ziehen.
Zieht der Patient vor Gericht, muss grundsätzlich er beweisen, dass er durch eine fehlerhafte Behandlung einen Gesundheitsschaden davongetragen hat. Das Gericht unterstützt ihn jedoch bei der Aufklärung und geht den Vorwürfen nach.
Broschüre "Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern - ein Wegweiser der Bundesärztekammer": http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de
Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" des Bundesgesundheitsministeriums: http://www.bmg.bund.de
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- Bundesärztekammer: Behandlungsfehlerstatistik 2011
- Schlichtungsstelle norddeutscher Ärztekammern: Fallbeispiele
- Bundesärztekammer: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern
- Patientenrechtegesetz: Infoseite des Gesundheitsministeriums
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