Medikamente: Gericht verbietet Selbstbedienung in Apotheken

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Apothekerin mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln: Der Kunde soll offen für die Beratung sein

Es wäre so einfach: Wer Aspirin braucht, greift in der Apotheke selbst ins Regal. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil dagegen gefällt. Bei apothekenpflichtigen Medikamenten darf es demnach keine Selbstbedienung geben. Ein Apotheker hatte gegen das Verbot geklagt.

Leipzig - Was nur in Apotheken verkauft werden darf, soll auch nur nach einem Beratungsgespräch über den Tresen gehen: Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nicht in Selbstbedienungsregalen angeboten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.

Die Richter betonen, das Selbstbedienungsverbot schütze Kunden vor möglichen Nebenwirkungen unbedacht eingekaufter Medikamente. Solange die Arzneimittel nicht in zugänglichen Regalen liegen, muss der Kunde immer erst den Apotheker oder einen Angestellten danach fragen. So soll sichergestellt werden, dass im Gespräch sachgerecht informiert und beraten wird.

Lägen die Medikamente dagegen in Selbstbedienungsregalen aus, könnte das ein Beratungsgespräch sogar verhindern, so das Gericht. Kunden könnten nach einer einmal getroffenen Kaufentscheidung für eine nachträgliche Beratung weniger offen sein. Der reine Bezahlvorgang an der Kasse fördere die Beratung nicht.

150 Medikamente im Selbstbedienungsbereich angeboten

Ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen ist damit nach einem fast zehnjährigen Rechtsstreit endgültig mit seiner Klage gegen das Verbot gescheitert. Bis zu einem Verbot durch den Landkreis Düren im Mai 2003 hatte er rund 150 apothekenpflichtige Arzneimittel im Selbstbedienungsbereich seiner Apotheke angeboten. Der Landkreis verbot genau das, weil nach der Apothekenbetriebsordnung solche Medikamente nicht zur Selbstbedienung angeboten werden dürfen.

Das Verbot diene dazu, "eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern", so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Niedergelassene Apotheker würden nicht gegenüber Versandapotheken benachteiligt, weil auch dort Pharmazeuten für die Kontrolle und Abgabe der Medikamente zuständig seien.

Der klagende Apotheker hatte mit der Konkurrenz durch die Versandapotheken argumentiert: Das Selbstbedienungsverbot verstoße gegen seine grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung. Nach der Zulassung des Versandhandels von Arzneimitteln sei das Verbot der Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mehr gerechtfertigt.

Medikamente, die auch ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden können, sind deshalb nicht automatisch ungefährlich. Zum Beispiel können frei verkäufliche Schmerzmittel in zu hohen Dosen ernste Nebenwirkungen entfalten. Das Beratungsgespräch mit dem Apotheker soll zudem sicherstellen, dass Patienten nicht mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, die sich in ihrer Wirkung verstärken oder abschwächen.


Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.11, Urteil vom 18. Oktober 2012. OVG Nordrhein-Westfalen, 13 A 182/08, Urteil vom 19.08.2010. VG Aachen 7K 1622/03, Urteil vom 7.12.2007.

dba/dpa

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1. Wer schützt uns Bürger eigentlich vor solchen
herr_kowalski 18.10.2012
Zitat von sysopEs wäre so einfach: Wer Aspirin braucht, greift in der Apotheke selbst ins Regal. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil dagegen gefällt. Bei apothekenpflichtigen Medikamenten darf es demnach keine Selbstbedienung geben. Ein Apotheker hatte gegen das Verbot geklagt. Apothekenpflichtige Medikamente: Gericht verbietet Selbstbedienung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/apothekenpflichtige-medikamente-gericht-verbietet-selbstbedienung-a-862081.html)
Richtern ??
2. weltfremdes Urteil...
benny212 18.10.2012
Wer in Selbstbedienung zuviele Arzneimittel, oder solche mit Wechselwirkungen untereinander kauft, würde doch spätestens an der Kasse auffallen und belehrt werden.... Die Apothekenbetriebsordnung sollte nun schnellstens geändert werden. In zahlreichen Ländern, auch in der EU, gibt es diese Selbstbedienung, ja sogar den Vertrieb über Drogerie- und Supermärkte. Die positiven Effekte, insbesondere auf den Preis, überwiegen die Risiken um ein vielfaches. Und wer sich bewusst Medikamente besorgen möchte, um sie nicht vorschriftsmäßig anzuwenden, wird dies ohnehin auch so schaffen.....
3. Im Lebensmittelhandel
cirkular 18.10.2012
sollte man nach dieser Logik auch die Bedientheke wieder einführen. Der Kunde darf sich dann einem Beratungsgespräch hinsichtlich der eingekauften Kalorienmenge auch nicht entziehen. Wer für die ganze Familie einkauft, muss dies nachweisen.
4. Vorbild Schweden
frau_nilsson 18.10.2012
Die hier genannten Argumente des Gerichts kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es so wäre dürften auch keine Abführmittel, Entwässerungsmittel etc. In den Drogeriemärkten frei verkauft werden!! In Schweden, wo der Bürger im Allgemeinen zuehr Eigenverantwortung angehalten ist und die Menschen auch danach leben und offensichtlich bestens klarkommen (ich bin häufig in Stockholm) kann man sich in Apotheken an sehr vielen Regalen mit apothekenpflichtigen Medikamenten selber bedienen. Braucht man Rat bekommt man diesen natürlich. In der Regel steht dort für Beratungen immer Personal zur Verfügung. Und selbst wenn noch eon Kunde vor einem an der Reihe ist, so sieht man dort, dass geduldiges Warten noch zum guten Ton gehört. Überhaupt sind die Schweden im Jahr nur durchschnittlich 2-3x beim Arzt. Und es scheint Ihnen genauso zu bekommen wie das höhere Maß an Eigenverantwortung. Wenn das Gericht hier mit "höheren Risiken von Nebenwirkungen" argumentiert, möge es bedenken, dass eine Beratung weder die Selbstbedienung ausschließt noch die Kunden ihre Selbstverantwortung am Apothekeneingang abgeben, nur weil sie ihr Mittel selbst ausgewählt haben!
5.
Kühniker 18.10.2012
Zitat von sysopEs wäre so einfach: Wer Aspirin braucht, greift in der Apotheke selbst ins Regal. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil dagegen gefällt. Bei apothekenpflichtigen Medikamenten darf es demnach keine Selbstbedienung geben. Ein Apotheker hatte gegen das Verbot geklagt. Apothekenpflichtige Medikamente: Gericht verbietet Selbstbedienung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/apothekenpflichtige-medikamente-gericht-verbietet-selbstbedienung-a-862081.html)
OTC Medikamente könnte man natürlich verbieten, wenn dann der Verkauf von Zigaretten und Alkoholika an den Tanke auch wegfielen.
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  • Donnerstag, 18.10.2012 – 17:52 Uhr
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